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Vernehmlassung 2021/52: Änderung der Verkehrszulassungs- und der Strassenverkehrskontrollverordnung · 33 Seiten

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Änderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) Ergebnisbericht

nachgereicht werden.“

Italienisch (original):

2„… In entrambi i casi devono essere allegati la conferma scritta del

sequestro con una breve motivazione e il rapporto di polizia. In casi

giustificati, il rapporto di polizia può essere inoltrato subito dopo.“

111.41 Antrag Art. 33 Abs. 2 E-SKV (anpassen): BE, GR

2„... In beiden Fällen ist der Polizeirapport oder das Abnahmeformular mit

einer für die zuständige Behörde nachvollziehbaren Begründung beizufü-

gen. Ausstehende Polizeirapporte sind ohne Verzug nachzureichen.“

alternativ: „… ist die schriftliche Abnahmebestätigung, die zumindest eine

Kurzbegründung für die erfolgte Abnahme enthalten muss, beizufügen. Der

Polizeirapport ist so rasch als möglich einzureichen.“

111.42 Antrag Art. 33 Abs. 2 E-SKV (ergänzen): SO

2„… In beiden Fällen sind die schriftliche Abnahmebestätigung und der

Polizeirapport beizufügen. Wird der Polizeirapport nicht beigefügt, muss die

Abnahmebestätigung eine Begründung für die Abnahme enthalten. In be-

gründeten Fällen kann der Polizeirapport ohne Verzug nachgereicht wer-

den.“

111.43 Antrag Art. 33 Abs. 2 E-SKV (anpassen): NE

Deutsch:

2„… In beiden Fällen ist sind die schriftliche Abnahmebestätigung, die eine

Kurzbegründung für die erfolgte Abnahme enthalten muss, und der Polizei-

rapport beizufügen. In begründeten Fällen Ausstehende Polizeirapporte

sind ohne Verzug, in jedem Fall aber innerhalb von 3 Arbeitstagen nach

Erhalt der Analyseergebnisse, den Behörden nachzureichen.“

Französisch (original):

2„... L’attestation écrite de saisie, qui doit comporter une brève description

des faits, sera et le rapport de police seront joints dans les deux cas. Le

rapport de police pourra être fourni sans délai aux autorités mais dans tous

les cas dans les 3 jours ouvrés après réception des résultats d’analyse aux

autorités dans des cas motivés.“

111.44 Antrag Art. 33 Abs. 2 E-SKV (anpassen): VD

Deutsch:

2„… In beiden Fällen sind die schriftliche Abnahmebestätigung und der

provisorische Polizeirapport beizufügen. In begründeten Fällen kann der

definitive Polizeirapport ohne Verzug nachgereicht werden.“

Französisch (original):

2„L’attestation écrite de saisie et le rapport de police préalable seront joints

dans les deux cas. Le rapport de police déinitif pourra être fourni sans délai

aux autorités dans des cas motivés.“

111.45 Antrag Art. 33 Abs. 2 E-SKV (anpassen): AG, ACVS

2„Abgenommene Lernfahrausweise und Führerausweise sind der Entzugs-

behörde des Wohnsitzkantons innert fünf Arbeitstagen zu übermitteln. … In

beiden Fällen ist sind die schriftliche Abnahmebestätigung und der Polizei-

rapport beizufügen. In begründeten Fällen kann der Polizeirapport ohne

Verzug nachgereicht werden.“

111.46 Antrag Art. 33 Abs. 2 E-SKV (anpassen): SG, KKPKS

2„Abgenommene Lernfahrausweise und Führerausweise sind der Entzugs-

behörde des Wohnsitzkantons innert fünf Arbeitstagen zu übermitteln. … In