Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/8: Ausführungsbestimmungen zur Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 25 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 25Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Ausführungsbestimmungen zur Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands)
4.2 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf die Kantone
Der Erlass der EESV und die Änderung der VEV und der VISV haben keine finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Kantone.
Die Kantone, die selber die Grenzkontrolle an der Schengen-Aussengrenze durchführen (Kantone BE, SO und ZH sowie für einzelne Flüge auch GL und NW), müssen ihre Kosten selber tragen. Auch die personellen Auswirkungen sind von den betroffenen Kantonen selber zu tragen. Die finanziellen und personellen Auswirkungen der Gesetzesänderungen sind in der Botschaft dargelegt worden.32 Mit den vorliegenden Ausführungsbestimmungen sind – gegenüber den in der Botschaft dargelegten Schätzungen – keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen zu erwarten.
* * *
32 BBl 2019 175, hier 221