Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/8: Ausführungsbestimmungen zur Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 25 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 2Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Ausführungsbestimmungen zur Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands)
Überblick
Das Einreise- und Ausreisesystems (EES) soll die Sicherheit des Schengen-Raumes erhöhen. Mit der Automatisierung zahlreicher Prozesse soll die Grenzkontrolle effizienter gestaltet werden, um die stetig steigende Zahl an Reisenden in den Schengen-Raum bewältigen zu können. Das EES dient der elektronischen Erfassung von Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen, und der Erfassung von Einreiseverweigerungen an der Schengen-Aussengrenze.
Am 17. Januar 2018 wurden der Schweiz die vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU verabschiedeten Rechtsakte zur Errichtung und Nutzung des EES notifiziert. Die meisten Bestimmungen zum EES – insbesondere der Verordnungen (EU) 2017/2225 und (EU)
2017/2226 – sind direkt anwendbar und setzen keine Umsetzung ins schweizerische Recht voraus. Gewisse Bestimmungen waren dennoch zu konkretisieren und bedingten Anpassungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20). Das Parlament verabschiedete am 21. Juni 2019 diese Änderungen. Die Referendumsfrist ist am 10. Oktober 2019 unbenutzt verstrichen. Für die Umsetzung der EU-Rechtsgrundlagen zum EES sind auch auf Verordnungsebene Anpassungen erforderlich. So wird zum einen eine neue Verordnung über das Ein- und Ausreisesystem (EESV) geschaffen. Diese regelt hauptsächlich die Eingabe-, Bearbeitungs- und Abfragerechte der schweizerischen Behörden sowie das Verfahren für die Abfrage und Zugang zu den Daten des EES. Zum anderen werden die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV, SR 142.204) geändert und einige wenige Anpassungen in der Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem (VISV, SR 142.512) vorgenommen.
Die Gesetzes- und Verordnungsänderungen sollen mit der Aufnahme des Betriebs des EES in Kraft treten. Die Inbetriebnahme ist zurzeit für Mai 2022 vorgesehen.