Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/90: Umsetzung des Verbots zur Gesichtsverhüllung (Art. 10a BV): Änderung des StGB · 25 Seiten

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dass diese Schranken eingehalten werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Regelung mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar ist.

7.3 Erlassform

Der Entwurf enthält wichtige rechtsetzende Bestimmungen, die nach den Artikeln 164 Absatz 1 BV und 22 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes (ParlG)84 in Form eines Bundesgesetzes erlassen werden müssen. Als solches untersteht das Gesetz dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. a BV).

84 Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung, SR 171.10