Vorlage
Vernehmlassung 2022/49: Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz · 29 Seiten
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«%ASFF_YYYY_ID» Sicherheit der Eidgenossenschaft
c. Die operativen Mittel und Methoden der Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden des Bundes oder die Identität von Quellen und exponierten Personen sind offengelegt.
d. Die Sicherheit der Bevölkerung ist über mehrere Tage gefährdet oder einzelne Personen oder Personengruppen kommen zu Tode.
e. Die nukleare Sicherheit oder die Sicherung von Kernanlagen und Kernmaterialien ist gefährdet.
f. Die wirtschaftliche Landesversorgung oder der Betrieb von kritischen Infrastrukturen ist erschwert.
g. Die Schweiz ist aussenpolitisch oder wirtschaftlich erheblich benachteiligt oder die diplomatischen Beziehungen zu einem Staat oder zu einer internationalen Organisation sind abgebrochen.
h. Die Verhandlungsposition der Schweiz in wichtigen aussenpolitischen Geschäften ist vorübergehend erheblich geschwächt.
Art. 20 Klassifizierungsstufe «geheim»
(Art. 13 Abs. 3 ISG)
Als «geheim» werden Informationen klassifiziert, deren Kenntnisnahme durch Unberechtigte die Interessen nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a–d ISG wie folgt schwerwiegend beeinträchtigen kann:
a. Der Bundesrat, das Parlament, mehrere Verwaltungseinheiten oder mehrere Truppenkörper der Armee sind über Tage entscheidungs- oder handlungsunfähig oder deren Entscheidungs- oder Handlungsfähigkeit ist über Wochen erschwert.
b. Die Durchführung von strategisch bedeutsamen Operationen der Strafverfolgungsbehörden, des NDB, der Armee oder der anderen Sicherheitsorgane des Bundes ist gefährdet oder über Tage in besonders hohem Mass erschwert.
c. Strategische Quellen, die Identität besonders exponierter Personen oder die strategischen Mittel und Methoden der Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden des Bundes sind offengelegt.
d. Die Sicherheit der Bevölkerung ist über Wochen in besonders hohem Mass gefährdet oder eine grosse Anzahl Personen kommt zu Tode.
e. Die nukleare Sicherheit oder die Sicherung von Kernanlagen und Kernmaterialien ist in besonders hohem Mass gefährdet.
f. Die wirtschaftliche Landesversorgung oder der Betrieb von kritischen Infrastrukturen fallen über Tage aus.
g. Die Schweiz leidet über Wochen unter besonders hohen aussenpolitischen oder wirtschaftlichen Konsequenzen wie Embargomassnahmen oder Sanktionen.
h. Die Verhandlungsposition der Schweiz in strategischen aussenpolitischen Geschäften ist über Jahre geschwächt.