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Vernehmlassung 2022/49: Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz · 29 Seiten
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«%ASFF_YYYY_ID» Sicherheit der Eidgenossenschaft
Anhang 3 (Art. 47 Abs. 2)
Änderung anderer Erlasse
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
1. Verordnung vom 25. November 202024 über die Koordination der digitalen Transformation und die IKT-Lenkung in der Bundesverwaltung
Art. 2 Abs. 2 Einleitender Satz
2 Die nachstehenden Stellen können sich, unter dem Vorbehalt widersprechender organisationsrechtlicher Bestimmungen des Bundesrechts, durch eine Vereinbarung mit dem Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei (Bereich DTI der BK) verpflichten, diese Verordnung, die Informationssicherheitsverordnung vom […]25 und die GEVER-Verordnung vom 3. April 201926 einschliesslich der gestützt auf diese Verordnungen erlassenen Weisungen einzuhalten:
2. Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport vom 7. März 200327
Art. 3 Abs. 2
2 Es erlässt Vorschriften zur Sicherstellung der Ausrüstung der Armee.
Art. 6 Bst. b
Aufgehoben
3. Verordnung vom 24. Juni 200928 über internationale militärische Kontakte
Art. 4 Bst. c
Die folgenden Stellen dürfen in ihrem Aufgabenbereich ohne Bewilligung des Militärprotokolls internationale militärische Kontakte formell aufnehmen:
24 SR 172.010.58
25SR …