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Vernehmlassung 2022/49: Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz · 29 Seiten

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Informationssicherheitsverordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 2 (Art. 46 Abs. 2)

Datenbearbeitung in den elektronischen Formulardiensten nach Artikel 46

In den Formulardiensten nach Artikel 46 dürfen folgende Personendaten bearbeitet werden:

1. Formulardienst nach Artikel 46 Absatz 1 Buchstabe a ISV

a. Angaben zur Person:

1. Namen und Vornamen*

2. AHV-Nummer

3. Anrede, Titel und Rang*

4. Geburtsdatum*

5. Heimatort und Geburtsort*

6. Nationalität/en*

7. Identitätskarten- und Passnummer sowie Ausstellungsort und Gültigkeit*

b. Angaben zur beruflichen oder militärischen Funktion der Person:

1. Funktion in der Organisation oder in der Armee*

2. berufliche Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und weitere, insbesondere elektronische Kontaktdaten

3. positiver Entscheid über die Personensicherheitsprüfung, Prüfstufe und Gültigkeitsdauer*

c. Angaben zur antragstellenden Organisation

1. Name, Adresse und Kontaktdaten der Organisation*

2. Name und Vornamen der Bezugsperson

3. Funktion der Bezugsperson in der Organisation oder in der Armee

4. berufliche Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und elektronische Kontaktdaten der Bezugsperson

d. Angaben zum Besuch:

1. Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Kontaktdaten der ausländischen Organisation *

2. Grund des Besuchs*

3. Sicherheitsstufe des Besuchs*

4. Dauer des Besuchs*

5. Grenzübertrittpunkte*

6. Transportmittel*

7. mitgeführtes Material, einschliesslich Waffen, Munition und Sprengstoffe, Fahrzeuge und sonstige Ausrüstung*

Angaben mit einem (*) werden der ausländischen Sicherheitsbehörde kommuniziert.