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Vernehmlassung 2022/49: Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz · 29 Seiten
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Informationssicherheitsverordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 2 (Art. 46 Abs. 2)
Datenbearbeitung in den elektronischen Formulardiensten nach Artikel 46
In den Formulardiensten nach Artikel 46 dürfen folgende Personendaten bearbeitet werden:
1. Formulardienst nach Artikel 46 Absatz 1 Buchstabe a ISV
a. Angaben zur Person:
1. Namen und Vornamen*
2. AHV-Nummer
3. Anrede, Titel und Rang*
4. Geburtsdatum*
5. Heimatort und Geburtsort*
6. Nationalität/en*
7. Identitätskarten- und Passnummer sowie Ausstellungsort und Gültigkeit*
b. Angaben zur beruflichen oder militärischen Funktion der Person:
1. Funktion in der Organisation oder in der Armee*
2. berufliche Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und weitere, insbesondere elektronische Kontaktdaten
3. positiver Entscheid über die Personensicherheitsprüfung, Prüfstufe und Gültigkeitsdauer*
c. Angaben zur antragstellenden Organisation
1. Name, Adresse und Kontaktdaten der Organisation*
2. Name und Vornamen der Bezugsperson
3. Funktion der Bezugsperson in der Organisation oder in der Armee
4. berufliche Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und elektronische Kontaktdaten der Bezugsperson
d. Angaben zum Besuch:
1. Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Kontaktdaten der ausländischen Organisation *
2. Grund des Besuchs*
3. Sicherheitsstufe des Besuchs*
4. Dauer des Besuchs*
5. Grenzübertrittpunkte*
6. Transportmittel*
7. mitgeführtes Material, einschliesslich Waffen, Munition und Sprengstoffe, Fahrzeuge und sonstige Ausrüstung*
Angaben mit einem (*) werden der ausländischen Sicherheitsbehörde kommuniziert.