Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/15: Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) · 28 Seiten
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Politische Rechte. Änderungen von BPR und VPR
Artikel 105 Massgebender Sachverhalt
Absatz 2bis
Um die Rechtsweggarantie (Art. 29a BV) zu respektieren, muss das Bundesgericht den Sachverhalt frei prüfen, wenn sich in einer Stimmrechtssache die Beschwerde gegen einen Akt richtet, der von einer nichtrichterlichen Behörde stammt. Mit einer Be- schwerde betreffend die politische Stimmberechtigung der Bürgerinnen und Bürger oder betreffend Volkswahlen und -abstimmungen kann zum Beispiel ein Akt einer Kan- tonsregierung angefochten werden (vgl. Art. 88 BGG). Die Rechtsweggarantie fordert auch hier mindestens eine Gerichtsinstanz, die über volle Kognition in Rechts- und Sachverhaltsfragen verfügt.
3.2 Verordnung vom 24. Mai 1978 über die politischen Rechte (VPR)
Artikel 2a Abstimmungstermine
Die konkreten Abstimmungstermine, die sich aus der vorgeschlagenen Neudefinition der Bestimmungsregeln ergeben, können dem Anhang entnommen werden.
Absatz 1 Buchstabe a
Für die eidgenössische Volksabstimmung im 1. Quartal bleibt unabhängig vom Oster- termin der viertletzte Sonntag vor Ostern reserviert. In Jahren mit einem frühen Oster- termin (bis 10. April) gilt diese Bestimmungsregel bereits heute. Künftig gilt sie auch, wenn der Ostersonntag nach dem 10. April liegt. Gemäss bisheriger Regelung wird in diesen Fällen der zweite Februarsonntag als Abstimmungstag bestimmt.
Nach der vorgeschlagenen Bestimmungsregel findet die Volksabstimmung im 1. Quar- tal künftig frühestens am 22. Februar und spätestens am 28. März statt. Die Regelung vermeidet (weiterhin) Kollisionen mit Ereignissen, die sich nach dem Kirchenjahr rich- ten (Fasnacht, Palmsonntag, Ostern, Weisser Sonntag). Gegenüber heute wird der Ab- stimmungstermin aber häufiger während oder kurz nach der Frühjahrssession der eid- genössischen Räte zu liegen kommen. Nachfolgende Tabelle verortet die Abstim- mungstermine gemäss bisheriger und neu vorgeschlagener Regelung.
Wochen bis Ostern -10 -9 -8 -7 -6 -5 -4 -3 -2 -10
11.01- 18.01- 25.01- 01.02-21.03 22.2- 1.3- 8.3- 15.03- 22.03- Frühestes/Spätestes Datum
14.02 21.02 28.02 28.3 4.4 11.4 18.04 25.04 Palm-
Os- Ereignis Fasnacht sonn-
tern
tag
Abstimmungssonntage
gem. aktueller Regelung…
-falls Ostern bis zum 10.4:
X
(viertletzter Sonntag vor O.)
-falls Ostern nach dem 10.4:
X X
(zweiter Februarsonntag)