Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/15: Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) · 28 Seiten
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Politische Rechte. Änderungen von BPR und VPR
1.2 Parlamentarische Vorstösse
Die vorgeschlagene Gesetzesrevision setzt drei parlamentarische Vorstösse um. Mit Überweisung der Gesetzesvorlage an die eidgenössischen Räte sollen die Vorstösse zur Abschreibung beantragt werden.
1.2.1 Motion 20.3419 Rieder
Die Motion 20.3419 Rieder «Bewahrung der demokratischen Rechte und Stärkung der digitalen Einsatzbereitschaft» vom 6. Mai 202012 beauftragt den Bundesrat, Massnah- men zu ergreifen, damit die Handlungsfähigkeit des Staates sowie die Ausübung der demokratischen Rechte auch in Krisenzeiten gewährleistet sind. Als konkrete Mass- nahmen sollen gemäss dem eingereichten Text der Stillstand politischer Fristen sowie das Verschieben von Volksabstimmungen und Wahlen in einem ordentlichen Bundes- gesetz geregelt werden. Die digitale Kompetenz soll in allen drei Gewalten gefördert und damit auch die Ausübung der direkten Demokratie sichergestellt werden.
Die Motion 20.3419 Rieder wurde am 17. September 2020 vom Ständerat und am 10. Juni 2021 vom Nationalrat angenommen.13 Der Bundesrat hatte in seiner Stellung- nahme vom 26. August 2020 die Ablehnung der Motion beantragt.14 Er war der Auffas- sung, dass im Bereich der Ausübung der politischen Rechte kein unmittelbarer gesetz- geberischer Handlungsbedarf bestünde, um krisenbeständige demokratische Verfah- ren zu gewährleisten.
1.2.2 Motion 22.3371 Staatspolitische Kommission NR
Gemäss der Motion 22.3371 Staatspolitische Kommission NR «Stimmgeheimnis. Ein Recht für alle» vom 31. März 202215 hat der Bundesrat sicherzustellen, dass Menschen mit einer Sehbehinderung bei eidgenössischen Volksabstimmungen ihren Stimmzettel unter Zuhilfenahme sogenannter Abstimmungsschablonen ausfüllen können. Damit sollen sie ihr Stimmrecht selbstständig und unter Wahrung des Stimmgeheimnisses ausüben können.
Der Nationalrat und der Ständerat haben die Motion 22.3371 Staatspolitische Kommis- sion NR am 7. Juni 2022 beziehungsweise am 20. September 2022 jeweils ohne Ge- genantrag angenommen.16 Der Bundesrat hatte die Annahme der Motion beantragt.17
1.2.3 Motion 22.3933 Stöckli
Mit der Motion 22.3933 Stöckli «Neuausrichtung des Rechtsmittelwegs bei eidgenös- sischen Abstimmungsbeschwerden» vom 19. September 202218 soll der Rechtsmittel- weg bei Abstimmungsbeschwerden neu ausgestaltet und die Pflicht zur Einreichung einer Beschwerde bei der Kantonsregierung (Art. 77 Abs. 1 Bst. b BPR) abgeschafft werden. Die SPK-N hat den Bundesrat aufgefordert, eine dahingehende Revision des Rechtsmittelweges vorzuschlagen, dass eine Abstimmungsbeschwerden nur noch
12 https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203419 (besucht am 04.12.2023)
13 AB 2020 S 887; AB 2021 N 1252
14 Vgl. FN 12
15 https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223371 (besucht am: 04.12.2023)
16 AB 2022 N 958; AB 2022 S 804
17 Stellungnahme und Antrag vom 27.04.2022; vgl. FN 15
18 https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223933 (besucht am: 04.12.2023) 5/28