Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/20: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative) · 25 Seiten

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5 Abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung

5.1 Ausgangslage

Im Rahmen der 2011 lancierten Fachkräfteinitiative bzw. deren Intensivierung (FKI+) hat der Bundesrat das BAG 2016 mit der Durchführung des Förderprogramms «Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017-2020» beauftragt. Die erste Phase dieses Förderprogramms diente der Beschaffung praxisnahen Wissens und der Dokumentation von Modellen guter Praxis in den Bereichen interprofessionelle Bildung und Berufsausübung. Ziel war die Steigerung der Versorgungsqualität und die Förderung der kosteneffizienten Nutzung der Ressourcen. Diese Phase wurde 2020 abgeschlossen. Die Ergebnisse der ersten Phase des Förderprogrammes sind auf der Homepage des BAG aufgeschaltet26. In einer zweiten Phase des Förderprogramms sollten mit Finanzhilfen konkrete Projekte unterstützt werden, die der Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung und insbesondere der Interprofessionalität in der Bildung und der Berufsausübung dienen. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für die Projektförderung durch das BAG wurden im GesBG und via zu änderndes Recht auch im MedBG geschaffen, aber noch nicht in Kraft gesetzt27. Das Parlament sprach am 19. September 2016 in diesem Zusammenhang einen haushaltsneutralen Verpflichtungskredit in Höhe von maximal 8 Millionen Franken. Allerdings musste das Fördervorhaben aufgrund der Entlastungsmassnahmen des Bundeshaushaltes im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-201928 vorübergehend eingestellt werden. Mit der Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative, sprich der Wiederaufnahme des vom Parlament am 19. März 2021 verabschiedeten indirekten Gegenvorschlages29, wurde der Bundesbeschluss über die Finanzhilfen zur Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung, insbesondere Interprofessionalität im Umfang von 8 Millionen Franken vom Parlament angenommen30. Die gesetzlichen Grundlagen im GesBG und MedBG sowie das erforderliche Ausführungsrecht sollen voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Sie sind auf vier Jahre befristet. Ziel ist es, Anreize zu schaffen, damit Pflegende im Beruf bleiben. In seiner gesundheitspolitischen Strategie 2020-203031 hat der Bundesrat bereits festgestellt, dass die demografische Entwicklung in der Schweiz die Herausforderung mit sich bringt, eine zunehmende Nachfrage nach medizinischen und pflegerischen Leistungen zu decken. Dazu braucht es neben Massnahmen zur Effizienzsteigerung auch mehr Personal.

5.2 Grundzüge der Vorlage

5.2.1 Die beantragte Neuregelung

Der Bund kann gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen im MedBG und GesBG neu Projekte zur Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung bis zu 50 % mitfinanzieren. Ziel ist die Effizienzsteigerung, insbesondere auch durch die Verbesserung der interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gesundheitsberufen. Die Finanzhilfebestimmungen sehen eine Evaluation der jeweiligen Projekte vor. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des sich zuspitzenden Personalengpasses in der Pflege soll bei der Projektauswahl neben der Förderung der Interprofessionalität ein Schwerpunkt auf die (Langzeit-) Pflege gelegt werden, wie dies vom Bundesrat am 25. Januar 2023 im Rahmen der Verabschiedung der Eckpunkte zur Umsetzung der

2. Etappe der Pflegeinitiative beschlossen wurde32. Mit der vorliegenden Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung (EmGvV) werden insbesondere die Kriterien für die Projektauswahl sowie Bemessung der Finanzhilfen konkretisiert und die Eckwerte des Gesuchsverfahrens festgelegt.

26 www.bag.admin.ch > Strategien & Politik > Nationale Gesundheitspolitik > Förderprogramme der Fachkräfteinitiative plus > Förderprogramm «Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017-2020».

27 AS 2020 57

28 Abrufbar unter www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista > 16.045.

29 Abrufbar unter: www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista > 19.401.

30 Abrufbar unter: www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista > 22.040 > Entwurf 4.

31 Die Strategie ist abrufbar unter: www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Gesundheitspolitische Strategie des Bundesrats 2020–2030 > Dokumente.

32 www.bag.admin.ch > Berufe im Gesundheitswesen > Gesundheitsberufe der Tertiärstufe > Umsetzung Art. 117b BV > Medien. 20/25