Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 31 Seiten

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Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation

Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

als folgerichtig betrachtet. Die Mitte unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass bei Kompensationsgeschäften – wie in Bst. d vorgesehen – alle Landesgegenden angemessen berücksichtigt werden müssen.

ASIPRO verlangt zwei Formulierungsanpassungen zu Abs. 3 Bst. a (100% des Vertragswertes als Kompensationsverpflichtung) und zu Abs. 4 (Streichung der Delegationskompetenz des Bundesrates zur Festlegung des zu kompensierenden Betrages).

GGstOf regen an, dass die einheimische Munitionsproduktion gesetzlich verankert wird. Die Sicherheit der Schweiz ist abhängig von einer funktionierenden heimischen Rüstungsindustrie. Allianz Sicherheit Schweiz verlangt mehr Flexibilität im MG, um je nach Kompensationsgeschäft regionale Schwerpunkte bilden zu können.

GRÜNE Schweiz und GSoA lehnen die vorgeschlagenen Änderungen ab. GRÜNE Schweiz beurteilen die vorgesehenen Änderungen kritisch und verlangen deren Streichung oder zumindest die Anpassung der Kompensationsgeschäfte auf 20 Prozent des Vertragswerts. Kompensationsgeschäfte können KMU zwar die Türen zu ausländischen Märkten öffnen, de facto handelt es sich dabei aber um eine ungezielte Förderung der Industrie. Die durch Kompensationsgeschäfte entstehenden Mehrkosten (die von den Lieferanten auf den Preis des beschafften Kriegsmaterials überwälzt werden) könnten besser für eine gezielte Förderung bestimmter Industriezweige (wie z.B. die Entwicklung von erneuerbaren Energiequellen, die später in der Armee eingesetzt werden können) verwendet werden, mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit der Schweiz im Falle einer Sicherheitsbedrohung zu gewährleisten. Nach GSoA ist bekannt, dass Offset-Geschäfte ihre Wirkung nicht entfalten und nur ein Bruchteil der eigentlichen Kompensationen tatsächlich eingehalten werden. Sie verursachen sogar höhere Kosten.

GPRM verlangt Anpassungen der Formulierung des MG in dem Sinne, dass Kompensationsgeschäfte zwingend abgeschlossen werden müssen (keine «kann-Formulierung») und dass der Ausdruck «höchstens» gestrichen wird. Zudem werden weitere kleinere Formulierungsanpassungen beantragt.

Art. 109c MG

Die Mitte, SVP, GGStOf und GRPM begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen.