Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 31 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht
Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
und Informationstechnologien in allen Lagen mit sich. Insbesondere auch zufolge der verstärkt festzustellenden Ausrichtung auf verschiedene Ausprägungen «hybrider» Konfliktführung, bei welcher im Vorgang oder parallel zu bewaffneten Konflikten auch Angriffe im Cyberraum erfolgen, erscheint zufolge der geänderten (Cyber-)Bedrohungslage ein Handlungsbedarf bereits aus übergeordneten sicherheitspolitischen Überlegungen ausgewiesen. In diesem Sinne wird die Vorlage mehrheitlich unterstützt und dem Grundsatz nach anerkannt, dass eine zeitgemässe Anpassung bzw. Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen zur Abwehr von Cyberbedrohungen, der Sicherstellung der Betriebskontinuität und Resilienz der militärischen und militärisch genutzten zivilen IKT-Infrastrukturen notwendig ist. Bemängelt wird etwa die unpräzise Umschreibung der Kostentragung von angeordneten Grundrechtseingriffen (gefordert wird eine vollständige anstelle einer angemessenen Entschädigung). Zudem wird die konsequente Beachtung der verfassungsmässigen Vorgaben bei Grundrechtseingriffen (öffentliches Interesse, Verhältnismässigkeit, Subsidiarität, Transparenz, etc.) verlangt. Für kritische Infrastrukturen, welche für die Funktionsfähigkeit von Behörden und Organisationen notwendig sind, sollen Ausnahmen von Requisitionsmassnahmen möglich sein. Vor dem Anordnen von Massnahmen sollen betroffene Behörden und Organisationen miteinbezogen und mögliche Konsequenzen und Folgen gemeinsam abgeklärt bzw. abgesprochen werden. Vertragliche Abmachungen in allen Lagen sollen sämtlichen Grundrechtseingriffen vorgezogen werden (Grundsatz der Eigenverantwortung sowie Vorrang privatrechtlicher Regelungen).
PRIVATIM steht der Ergänzung von Art. 11 Abs. 1 MG und den Bestimmungen des MIG (Profiling, weitreichender Datenkatalog) sehr kritisch gegenüber.
Swissuniversities begrüsst die Bestrebungen des Bundesrats, die Rekrutenschule sowie die Wiederholungskurse zu flexibilisieren. Der Ansatz, die Grundausbildung zu Gunsten des Fortbildungsdiensts für bestimmte Funktionen kürzer zu gestalten, kann unter Umständen zu einer grösseren Vereinbarkeit mit dem Studium führen. Die unbefriedigende Situation, dass sich die Rekrutenschule im Sommer und das Herbstsemester der Hochschulen in den meisten Fällen um sechs Wochen überschneiden, bleibt jedoch bestehen.
GSoA, CIVIVA, Piratenpartei und Politbeobachter lehnen die Vorlage ganz oder in grossen Teilen ab. Für GSoA steht die Alimentierungsfrage im Vordergrund, sie lehnt insbesondere die Schaffung von Art. 6b AO ab und beurteilt die aktuelle Bestandessituation der Armee als rechtswidrig. Ebenso werden die allgemeine Wehrpflicht, Auslandeinsätze und die Delegation von Kompetenzen abgelehnt. CIVIVA lehnt, neben der Änderung von Art. 6b AO, insbesondere die geplante Pflicht zur Rückerstattung von Ausbildungskosten ab, da dies das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit einschränken würde.
Das Bundesverwaltungsgericht verzichtet auf eine Stellungnahme.