Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 31 Seiten
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Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
Piratenpartei verlangt die Streichung der Bst. j, k und g. «Die vorgesehene Kiste ist zu exzessiv». Die Botschaft bleibt aber für die einzelnen Daten eine Erklärung schuldig und so ist unklar, wofür insbesondere Sprechmuster oder Geolokalisierungsdaten benötigt werden. Den einzelnen Zwecken sind sie nicht zuzuordnen. Bei den Geolokalisierungsdaten fehlt auch die Begründung, warum diese über mehrere Jahre aufbewahrt werden sollen (Art. 179x Abs 1 MIG). Im Sinne der Datensparsamkeit sollten Sprechmuster und Geolokalisierungsdaten also nicht erhoben oder gespeichert werden. Ferner sollen keine genetischen Daten unter Bst. g. biochemische Marker erhoben werden.
Art. 179v MIG
SG macht geltend, dass die Teilnahme am Pilotbersuch freiwillig ist und deshalb die Angaben nur bei Dritten beschafft werden dürfen, wenn die betroffene Person darin eingewilligt hat. Die erwähnte Bestimmung ist deshalb so zu formulieren, dass die vorgängige Einwilligung in jedem Fall vorausgesetzt wird und nicht nur in Bezug auf Bst. a.
4.2.3 Armeeorganisation
Art. 4 und 5 AO
Bürgerbewegung fordert den Verzicht auf die beiden Änderungen.
NW und FOGS begrüssen die Anpassung in Art. 4 Abs. 3. Im Gegensatz zu fixen Quoten soll jedoch jene Person für eine Funktion bestimmt werden, welche über die hierfür erforderlichen Kompetenzen verfügen und mit den entsprechenden Leistungen zu überzeugen vermögen.
Art. 6b AO
Aus Sicht der Mitte ist es richtig, dass die Regierung während höchstens fünf Jahren den Effektivbestand der Armee an mögliche Lageveränderungen anpassen kann. Das weiter erodierende internationale Sicherheitsumfeld bedingt einen vergrösserten sicherheitspolitischen Handlungsspielraum des Bundesrates. Aus diesen Gründen befürwortet Die Mitte diese Anpassung der AO.
Chance Schweiz begrüsst die vorgesehenen Übergangsbestimmungen zum Effektivbestand der Armee. Die aktuelle Bedrohungslage sollte ohnehin zu Überlegungen über den nötigen Effektivbestand führen. Deshalb ist sicher richtig, von einer Reduktion des aktuellen Bestandes abzusehen. Die Ergänzung in Art. 6b AO liefert dazu die nötige Rechtsgrundlage.
SPS, GRÜNE Schweiz, GSoA, CIVIVA und eine EP stehen der neuen Bestimmung sehr kritisch oder gar ablehnend gegenüber und verlangen zumindest