Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 31 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 18Fedlex · Ergebnisbericht

Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation

Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

den muss, dass Schweizer Armeeangehörige an Leib und Leben bedroht werden.

Allianz Sicherheit Schweiz fragt sich, ob die Reduktion auf 18 AdA den Handlungsspielraum des Bundesrates nicht allzu sehr einschränkt, allenfalls kann auf eine Reduktion verzichtet werden oder es könnte auch die Hälfte der bisherigen Anzahl, nämlich 50, geprüft werden.

GGstOf machen geltend, dass die Schweiz auf die internationale Kooperation und den Erfahrungsaustausch angewiesen ist. Da der Druck auf diverse Missionen steigt, ist es wichtig und richtig, dass AdA auch mit Zustimmung des Gaststaates und der Konfliktparteien – unabhängig von einem UN-Mandat – eingesetzt werden können.

Piratenpartei verlangt, dass Einsätze von den aussen- und sicherheitspolitischen Kommissionen vorgängig genehmigt werden oder diese zumindest konsultiert werden müssen. Zudem soll an der nachträglichen Informationspflicht über Einsätze im Gesetz festgehalten werden.

Art. 69 Abs. 1 Bst. c MG

Chance Schweiz, Allianz Sicherheit Schweiz, die Mitte, FDP, SPS, GGStOf, swissPersona und Transfair unterstützen die vorgesehenen Anpassungen.

SPS fordert eine Präzisierung in Bst. c bei den Neuerungen zur Friedensförderung und verlangt, dass Friedensmissionen mit der NATO ausgeschlossen sind.

GSoA stellt sich seit jeher gegen militärische Auslandeinsätze und ist gegen die geplante Weiterentwicklung der militärischen Friedenförderung.

Art. 70 Abs. 3 MG

Die Mitte, swissPersona und Transfair unterstützen die vorgesehenen Änderungen.

Art. 80 MG

TG, UR, VS, SG, SH, TI, BL, FR, BE, LU, OW, VD, NE, BS, AI und RKMZF verlangen, dass Dienste für die öffentliche Sicherheit und Gesundheit von den Requisitionsmassnahmen ausgenommen sind. Die Polizei sowie andere Blaulichtorganisationen und das Spitalwesen müssen im Falle von Aktivdienst damit rechnen, dass die Nutzung von verfügbarem Strom, von Funkfrequenzen und