Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 31 Seiten
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Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
wird vor dem Hintergrund der zunehmenden Cyber- und Hybridbedrohungen als sehr relevant beurteilt.
SPS stimmt der Vorlage in weiten Teilen zu, hat jedoch in den Bereichen der Bestandesproblematik, der Bewaffnung beim Friedensförderungsdienst, des Assistenzdiensts im Ausland, der Kompetenzdelegation bei der Organisation der Armee und der Rückerstattung von Ausbildungskosten grosse Vorbehalte bzw. eine ablehnende Haltung.
GRÜNE Schweiz stehen der Vorlage sehr kritisch gegenüber. Sie verlangen Ausnahmen bei der Pflicht zur Rückerstattung von Ausbildungskosten. Begrüsst werden Massnahmen, die es ermöglichen, den Militärdienst besser mit dem Berufs- und Privatleben zu vereinbaren. Die Revision von Art. 6b AO wird abgelehnt, die aktuellen Bestände der Armee entsprechen nicht den rechtlichen Grundlagen und sind seit langer Zeit illegal. Das Wehrpflichtsystem stellt einen jährlichen Zwang für tausende von Personen dar.
SOG, GGSstOf, der Fourierverband und Chance Schweiz unterstützen generell alle Bestrebungen, welche zur Aktualisierung und Flexibilisierung des Ausbildungs- und Dienstleistungssystems (inkl. Pilotversuche) führen. Ebenso begrüsst wird die Schaffung einer digitalen Informationsplattform, die Ausweitung der Requisition auf den Cyberbereich, die Ausweitung der Bewaffnung zum Selbstschutz in friedenfördernden Einsätzen und die Anpassung der AO zum Effektivbestand in der aktuellen Bedrohungslage.
VMG und Allianz Sicherheit Schweiz begrüssen die vorgeschlagenen Anpassungen grundsätzlich, bemängeln aber die ungenügende Berücksichtigung der sich drastisch verschlechterten Sicherheitslage in Europa. Die vorliegende Revision hätte es ermöglicht, Sofortmassnahmen im Bereich der AO und der Beschaffungsprozesse zu integrieren. Die Wiedererlangung der Verteidigungsfähigkeit sei dringend erforderlich.
Economiesuisse, SAV und ASA unterstützen die Vorlage. Diese geht auf die neuen, hybriden Bedrohungslagen ein und sieht Reaktionsmöglichkeiten im Sinne der Landesverteidigung vor, die bislang nicht zur Verfügung stehen. Dabei ist insbesondere die Anpassung des militärischen Requisitionsrechts in ausserordentlichen Lagen auf immaterielle Sachen ein wichtiger Schritt. Zentral ist bei allen Massnahmen aber, im Rahmen der auch in Krisen vorzunehmenden Güterabwägung, Rechtssicherheit und Planungssicherheit angemessen zu berücksichtigen. Die vorgeschlagene neue Bestimmung zur Betriebskontinuität und Resilienz militärischer Lieferketten ist vor diesem Hintergrund zu überdenken. Insbesondere der Rechtssicherheit und dem Investitionsschutz ist grössere Beachtung zu schenken. In Krisensituationen ist mit einer verstärkten Kooperation zwischen Armee und Privat-