Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 31 Seiten

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Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation

Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

Die Mitte und Allianz Sicherheit Schweiz begrüssen die geplanten Änderungen zu den Informationsplattformen.

Die Mitte erwartet von der gesamten Bundesverwaltung, dass sie beim Kontakt und Kommunikation mit den Bürger/innen zeitgemässe und zielgruppenangepasste Mittel verwendet. Da die Armee hauptsächlich mit jungen Menschen behördlich interagiert und die jüngere Generation in der Tendenz eine hohe Digitalkompetenz aufweist, ist ein «digital only»-Ansatz wo immer möglich angemessen.

SVP steht den vorgesehenen Digitalisierungsmassnahmen kritisch gegenüber. Sie begrüsst zwar, dass das VBS die Digitalisierung zur Prozessoptimierung nutzen will, stellt aber einzelne im Entwurf enthaltene Massnahmen in Frage. So sollen mittelfristig alle bisher analogen Dienstprozesse der Militärverwaltung nur noch digital möglich sein. Dies stellt eine sicherheitspolitische Schwachstelle dar. Mit einem einzigen gezielten Cyber- oder physischen Angriff auf eine wichtige Schnittstelle könnte die gesamte Verwaltung lahmgelegt werden. Dieses Risiko ist umso grösser, je angespannter die militärstrategische Lage der Schweiz ist. SVP fordert deshalb den Bundesrat auf, Massnahmen zu ergreifen, um die Militärverwaltung in Schlüsselbereichen wie Mobilmachung und Logistik ausfallsicher zu machen bzw. in diesen Schlüsselbereichen einen analogen Kompetenzerhalt aufrechtzuerhalten.

Allianz Sicherheit Schweiz plädiert für eine gewisse Zurückhaltung bei zusätzlichen Kommunikationsmassnahmen; insbesondere soll Bst. f gestrichen werden.

Art. 66b Abs. 3 und 4 MG

Chance Schweiz, Allianz Sicherheit Schweiz, die Mitte, FDP, SPS, GGStOf, swissPersona und Transfair unterstützen die vorgesehenen Anpassungen.

Die Mitte steht für eine Schweiz, die auf internationaler Ebene Verantwortung übernimmt und einen solidarischen Beitrag zu Frieden und Freiheit in Europa und dessen Nachbarschaft leistet. Sie befürwortet aus diesem Grund, dass uniformierter Assistenzdienst auch im Rahmen von Friedensprozessen geleistet werden soll. Der Wahrung der persönlichen Sicherheit der Armeeangehörigen muss bei Friedensförderungseinsätzen spezielles Augenmerk gewidmet werden. Die Bewaffnung der Schweizer Missionsangehörigen zum Selbstschutz, Notwehr und Notwehrhilfe muss aus Sicht der Mitte möglich sein. Kommt der Bundesrat in seiner Beurteilung unter Einbezug der Einschätzung der missionsführenden internationalen Organisation zum Schluss, dass eine Bewaffnung notwendig ist, soll er dies bei bis zu 18 AdA pro Mission selbständig entscheiden können. Dies betrifft folglich Kontexte bei denen damit gerechnet wer-