Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 31 Seiten
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Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
der Dienstbefreiung für unentbehrliche Tätigkeiten nach Bst. c MG aufgenommen werden. Nur so könne die Funktionsfähigkeit einer sicheren Strom- bzw. Gasversorgung bei der Ausweitung der Requisitionskompetenzen gewährleistet werden.
VD beantragt die Aufnahme der Mitglieder von kantonalen Führungsorganen in den Ausnahmekatalog.
GSoA und Grüne sind gegen die Abschaffung der Dienstbefreiung für Geistliche. Sie beziehen sich dabei auf den Gleichbehandlungs- und Gleichstellungsgedanken. Sie lehnen die obligatorische Dienstpflicht ab und erachten jegliche Ausweitung der davon betroffenen Menschen als eine Verschlechterung der Situation.
Art. 26 Bst. c MG
TG, UR, ZH, VS, SH, TI, SZ, BL, BE, LU, OW, VD, NE, GL, BS, AI, NW und RKMZF verlangen, dass die Rückgabe der persönlichen Ausrüstung mit einem neu einzuführenden Buchstaben c auch in den Katalog der Amtstermine aufgenommen wird. Damit könnten häufig auftretende Unklarheiten beseitigt und das administrative Verfahren (Sold, EO) vereinheitlicht werden.
Art. 29c MG
SG und AR verlangen, dass die Unterkunft in Hotels und Gastronomiebetrieben ebenfalls aufgenommen werden. WK-Verbände, die ausserhalb von Truppenübungsplätzen ihre Kurse leisten sowie Stäbe von Truppenkörpern und grossen Verbänden sind auf solche Unterkunftsmöglichkeiten angewiesen.
Art. 40c MG
AG, NW, SVP, die Mitte Schweiz, Allianz Sicherheit Schweiz, Chance Schweiz, VMG, SOG sowie FOGS heben ihre Unterstützung für die Pflicht zur Rückerstattung von Ausbildungskosten explizit hervor.
AG meint, diese Bestimmung könne in den Art. 29f MG integriert werden. Beide Artikel betreffen die Ausbildungsgutschriften, ein zusätzlicher Artikel zur Rückerstattung von Ausbildungskosten sei nicht notwendig.
Es wird als richtig beurteilt, dass die Gegenleistung der Armeeangehörigen für erhaltene kostenintensive Spezialausbildungen (z.B. Lastwagenführerausweis) die Erfüllung der – zumindest teilweisen – Militärdienstpflicht ist. Bei einem verfrühten Abgang aus der Armee solle eine nachträgliche Rückforderung der entstandenen Ausbildungskosten möglich sein. Analog ähnlicher im zivilen Leben regelmässig getroffener Vereinbarungen solle nicht nur die vollständige,