Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 31 Seiten

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Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation

Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

weiteren Ressourcen der Armee zur Verfügung gestellt, eingeschränkt oder verboten werden. Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse, dass die Polizei (und andere Blaulichtorganisationen sowie das Spitalwesen) von der Regelung ausgenommen werden. Sollte der Bundesrat an seiner Regelungsabsicht festhalten, wäre ein militärischer Zugriff auf die genannten Dienste gesetzlich als absolute ultima ratio zu verankern. Zudem soll der Bund die vollen Kosten von solchen Massnahmen (Folgekosten, Umsatzeinbussen, etc.) übernehmen müssen.

NW und SGV lehnen die Ausweitung der Requisitionsmassnahmen ab. Sie verschafft der Militärverwaltung und der Armee in jeder Lage und gestützt auf einen potenziellen Aktivdienst nahezu uneingeschränkte Handlungsfreiheit. Ein solches Vakuum birgt das Risiko, dass gesellschaftlich notwendige Prozesse durch einseitig, militärisch definierte Bedürfnisse vollständig unterbunden werden. Die innere Sicherheit ist grundsätzlich Aufgabe der Kantone. NW fordert eine angemessene Anpassung des Inhalts und insbesondere den Miteinbezug der kantonalen Behörden, der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit BORS und des Bevölkerungsschutzes. In Bezug auf den Bevölkerungsschutz ist zudem eine Regelung der Prioritäten des Requisitionsrechts zwischen der Armee und dem Zivilschutz zu definieren. Für SGV sind die vorgesehenen Massnahmen eine massive Einschränkung des Privateigentums, ein Mittel der letzten Stunde, deshalb müssen die Kriterien viel klarer festgehalten und die Rechte der Inhaber der Requisitionsobjekte besser geschützt werden.

Die Mitte, SVP, GGstOf, Allianz Sicherheit Schweiz und VGM begrüssen die Aktualisierung der Requisitionsinstrumente an die heutigen Gegebenheiten und die Schaffung der Rechtsgrundlagen, welche zum Schutz der Lieferketten der Armee und der militärischen Informations- und Kommunikationstechnologie sowie der Betriebskontinuität notwendig ist (inkl. Anordnung des militärischen Betriebs von kritischen Infrastrukturen sowie Einschreiten bei unerwünschten elektromagnetischen Einflüssen auf militärische Fernmeldeanlagen).

Für Economiesuisse ist zentral bei allen Massnahmen, im Rahmen der auch in Krisen vorzunehmenden Güterabwägung, Rechtssicherheit und Planungssicherheit zu gewährleisten.

Swisscom, ASUT und SWITCH machen Vorbehalte gegenüber der Ausweitung der Requisitionsmassnahmen im Bereich der Arbeits- und Dienstleistungen bzw. Daten, welche gerade für Betreiber von kritischen Infrastrukturen problematisch ist. Der unbestimmte «Datenbegriff» muss betreffend Persönlichkeits-