Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 31 Seiten

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Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation

Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

anordnenden bzw. verfügenden Stellen von Armee und Militärverwaltung. Damit kann Expertenwissen sichergestellt und allfällige Eingriffe koordiniert werden. Die Auswirkungen von Grundrechtseingriffen auf bestehende Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten von betroffenen Unternehmen und Organisationen müssen klar geregelt werden.

Art. 93 Abs. 2 zweiter Satz MG

Die vorgesehene Anpassung der Delegationskompetenz erachten SVP als sinnvoll. Bisher regelt das Parlament die Soll- und Effektivbestände und die Gliederung bis zur Stufe der grossen Verbände. Die Kompetenz für die Gliederung bis Stufe Bataillon liegt beim Bundesrat, die Detailausgestaltung beim VBS. Neu sollen die Kompetenzen des Bundesrates an das VBS übertragen werden, so dass die Armee die Gliederung und die Detailausgestaltung bis Stufe Bataillon selber vornehmen kann. Dazu gehört auch, dass das VBS neu die Details der Unteroffiziers- und Offiziersausbildung direkt festlegen kann und diese Kompetenz nicht mehr beim Bundesrat liegt. SVP begrüsst diesen Schritt als längst überfälligen Abbau des politischen Mikromanagements in der Armee. Die Rolle der Politik in der Militärpolitik ist es, die Rahmenbedingungen zu definieren, die Detailplanung sollte direkt bei der Armee liegen, weil die Armee mit diesen Detailfragen in der Regel besser umgehen kann und auch besser weiss, welche Massnahmen im militärischen Bereich gerade aufgrund der technologischen und geopolitischen Umstände angebracht sind und welche nicht.

GGstOf und SOG finden es wichtig und richtig, die Kompetenzen zur Organisation der Armee so tief wie möglich zu delegieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass erforderliche Anpassungen raschmöglichst vorgenommen werden können. Die Lehren aus aktuellen Konflikten zeigen, dass eine rasche Umgruppierung von Kräften entscheidend sein kann.

Bürgerbewegung ist wegen der «Entmachtung des Bundesrates» gegen die vorgesehene Anpassung. Die Bevölkerung betrachtet zu Recht die Bundesversammlung als ihre politisch-demokratische Vertretung sowie den Bundesrat als ihre Landes-Regierung. Entscheide mit derart weitreichenden Konsequenzen für die gesamte Bevölkerung (wie sie die Armee zweifelsfrei darstellt) müssen zwingend diesen Gremien vorbehalten bleiben. Alles andere wäre eine grobe Verletzung unseres demokratischen Staatsaufbaus. Die Landesverteidigung ist nach wie vor ein zentrales Fundament unseres Staates, deren Delegation an eine dem Volk gegenüber nicht direkt verantwortliche (Militär-)Verwaltung ist aus Bürgersicht strikt abzulehnen und würde wohl das fakultative Referendum bewirken. Die Entfremdung zwischen Armee und Öffentlichkeit würde noch weiter zunehmen.