Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 31 Seiten

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Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation

Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

müsste die Armee den Flughafen Zürich mit ihrem Personal unterstützen und damit den Schutz der geschwächten Infrastruktur gewährleisten oder wieder aufbauen, weil das Personal der kritischen Infrastrukturen der Armee zur Verfügung gestellt werden musste. Zielführender ist dagegen, dafür zu sorgen, dass den kritischen Infrastrukturen keine Mittel entzogen werden und sie den Schutz dieser Infrastrukturen selbst aufrechterhalten können. Aus diesen Gründen müssen kritische Infrastrukturen und deren Personal von Requisitionsmassnahmen der Armee ausgenommen und geschützt werden.

ASUT hat grosse Vorbehalte, verlangt eine volle Entschädigung für alle Grundrechtseingriffe und den ausdrücklichen Vorbehalt, dass Massnahmen nur ergriffen werden, wenn das der Auftrag der Armee unbedingt erfordert und dieser nicht mit eigenen Mittel sichergestellt werden kann. Zudem wird ein Mitwirkungs- und Anhörungsrecht eingefordert.

Art. 100a MG

TG, UR, VS, SG, SH, TI, BL, FR, BE, LU, OW, VD, NE, BS, AI und RKMZF verlangen, dass die für öffentliche Sicherheit und Gesundheit zuständigen Organisationen und Dienste (wie Polizeikorps) von der neuen Regelung ausgenommen werden. Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse, dass die Polizei (und andere Blaulichtorganisationen sowie das Spitalwesen) von der Regelung ausgenommen werden. Sollte der Bundesrat an seiner Regelungsabsicht festhalten, wäre ein militärischer Zugriff auf die genannten Dienste gesetzlich als absolute ultima ratio zu verankern.

NW ist der Auffassung, dass die Kompetenzen der Militärverwaltung und der Armee zu stark ausgebaut werden und damit die Handlungsfreiheit und die Selbsterhaltungsfähigkeit ziviler und wirtschaftlicher Instanzen ausgehebelt wird. Er lehnt diesen neuen Artikel deshalb ab und fordert eine angemessene Anpassung des Inhalts und insbesondere den Miteinbezug der kantonalen Behörden, der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit BORS und des Bevölkerungsschutzes.

GSoA ist mit der vorgesehenen Ergänzung einverstanden.

ASUT, SALT und SUNRISE haben grosse Vorbehalte, verlangen eine volle Entschädigung für alle Grundrechtseingriffe und den ausdrücklichen Vorbehalt, dass Massnahmen nur ergriffen werden, wenn das der Auftrag der Armee unbedingt erfordert und dieser nicht mit eigenen Mitteln sichergestellt werden kann. Zudem wird ein Mitwirkungs- und Anhörungsrecht eingefordert.