Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 31 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht

Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation

Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

wirtschaft mehr zu erreichen als mit den in der Vorlage vorgesehenen Massnahmen.

Der SGV stimmt der Vorlage nicht zu; insbesondere fehlt eine adäquate Abstimmung der Rekrutenschulstarts mit den Abschlüssen der Berufsbildung. Die vorgesehene Flexibilisierung der Dienste und Termine wird begrüsst, solange sie im beidseitigen Interesse der Zivilgesellschaft und der Armee sind. Die Delegationsnorm für die Militärorganisation wird skeptisch beurteilt, weil sie eine Domäne des Parlaments ist. Die Ausweitung der Requisitionsinstrumente auf «immaterielle Sachen» wird abgelehnt, die vorgesehenen Eingriffe in das Privateigentum sind zu gross, das Verfahren und die Entschädigungsfrage müssen präzisiert werden.

SBB, VöV, Flughafen Zürich und Swissgrid verlangen, dass kritische Infrastrukturen vom Geltungsbereich von Art. 81 und Art. 95 MG ausgenommen werden. Aufgrund der Komplexität des Bahnbetriebes wurde der Militäreisenbahndienst in den 90er Jahren abgeschafft und durch eine Krisenstruktur ersetzt, in welcher die SBB als Systemführerin fungiert und die Armee das Recht hat, vorrangige Transporte anzuordnen. Diese Aufgabenteilung hat sich bewährt und sollte nicht rückgängig gemacht werden. Für das Funktionieren des grössten Landesflughafen und dem sicheren Betreiben der vom Bund klassifizierten kritischen Infrastrukturen, kann in keiner Lage auf Fachpersonal und Systeme zu Gunsten der Armee verzichtet werden. Dies zeigt sich exemplarisch bei einem schwerwiegenden Ereignis am Flughafen Zürich. In diesem Fall müsste die Armee den Flughafen Zürich mit ihrem Personal unterstützen und damit den Schutz der geschwächten Infrastruktur gewährleisten oder wieder aufbauen, weil das Personal der kritischen Infrastrukturen der Armee zur Verfügung gestellt werden musste. Zielführender ist dagegen, dafür zu sorgen, dass den kritischen Infrastrukturen keine Mittel entzogen werden und sie den Schutz dieser Infrastrukturen selbst aufrechterhalten können. Auch im Bereich der Stromversorgung sind spezialisierte Fachkräfte in der Erzeugung, der Kraftwerksbewirtschaftung, dem Netzbetrieb, der Energieeinsatzplanung sowie dem Betrieb der dazugehörigen IT-Infrastruktur und kritischen Anwendungen unverzichtbar. Durch Eingriffe wie der Anordnung des militärischen Betriebs können Koordinationsprobleme auftreten und etablierte Prozesse gestört werden, was schlimmstenfalls zu Versorgungsunterbrüchen führen kann.

Swisscom, SWITCH, SUISSE-DIGITAL, ASUT, ISSS, Sunrise SA, Salt Mobile SA und SWICO äussern sich mehrheitlich zur Ausweitung der Requisitionsmassnahmen nach Art. 80 MG, zur Anordnung des militärischen Betriebs für kritische Infrastrukturen nach Art. 81 Abs. 1 Bst. c MG, zum Schutz militärischer Fernmeldeanlagen nach Art. 100a MG und insbesondere zur Betriebskontinuität und Resilienz nach Art. 95 MG. Die geopolitischen Spannungsfelder sowie die mit der Digitalisierung einhergehenden technologischen Entwicklungen bringen unbestrittenermassen neue Herausforderungen hinsichtlich des Cyber- und elektromagnetischen Raumes (CER) sowie im Bereich des Betriebs von militärischen Kommunikations-