Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 31 Seiten

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Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation

Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

sondern auch eine lediglich teilweise Rückforderung im Verhältnis zu den geleisteten Diensttagen möglich sein. Bei der Umsetzung der neuen Regelung sollen Härtefälle angemessen berücksichtigt werden.

SP, Grüne, Piratenpartei, GSoA, CIVIVA sowie eine Einzelperson sprechen sich gegen die Pflicht zur Rückerstattung von Ausbildungskosten aus bzw. verlangen zahlreiche Ausnahmen von der Rückerstattungsplicht (etwa für Personen, die zum Zivildienst zugelassen werden, oder für Personen, die aus medizinischen Gründen aus der Armee ausscheiden).

Die vorgesehene Rückerstattungspflicht für Angehörige der Armee, verletzte das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die Rückerstattungspflicht verletzte konkret das Recht, jederzeit ein Zivildienstgesuch einzureichen, weil die betroffenen Personen unter Umständen wegen mangelnder finanzieller Mittel nicht in der Lage seien, der Rückerstattungspflicht nachzukommen. Weiter wird vorgebracht, die Formulierung von Art. 40c MG sei zu unpräzise («in einer gewissen Zeitspanne» oder «eine Mindestanzahl Tage»), womit unklar sei, wer alles von der Rückerstattungspflicht betroffen sei. Schliesslich wird argumentiert, dass eine verschuldensunabhängige Rückerstattungspflicht nicht zu rechtfertigen sei.

Art. 47 MG

Die Mitte, FOGS, SwissPersona und Transfair fordern die Möglichkeit einer Gradänderung nach Art. 47 Abs. 6 MG auch für Unteroffiziere. Durchlässigkeit und die «Bogenkarriere» entsprechen den Erwartungen unserer Zeit. Hingegen wird bedauert, dass für Berufsunteroffiziere keine Durchlässigkeit vorgesehen ist. Der Zugang zur Laufbahn der Berufsoffiziere muss auch für Berufsunteroffiziere ohne unverhältnismässige Hürden möglich sein. In der Schweiz kennt die Bildungs- und Arbeitslandschaft die Validierung von Bildungsleistungen. Warum soll eine zweijährige Ausbildung an der Berufsunteroffiziersschule der Armee (BUSA) nicht einer Offiziersschule gleichgestellt werden? Warum soll ein guter Berufsunteroffizier mit der Zeit und zunehmender Erfahrung nicht auch gewisse Berufsoffiziersfunktionen übernehmen können?

GSoA begrüsst die vorgesehenen Massnahmen zur Erhöhung der Durchlässigkeit bei Graden und Funktionen.

Art. 48b MG

VS, SG, SH, FR, LU, NE, BS, NW und RKMZF begrüssen die Revision dieser Bestimmung, die zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen für das Gesundheitswesen notwendig ist. RKMZF und GDK haben das auch gegenüber der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SIK-S) erklärt. Damit sind aber die Bedürfnisse der zivilen Katastrophenmedizin nicht zwingend ge-