Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 31 Seiten
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Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
1 Ausgangslage
Die fünfjährige Übergangsfrist zur Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee ist am 31. Dezember 2022 abgelaufen. Armee und Militärverwaltung müssen sich aufgrund der Veränderten Bedrohungslage mit neuen Bedrohungsformen, der allgemeinen gesellschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Veränderungen und den Auswirkungen der COVID-Pandemie sowie der Energiekrise anpassen und weiterentwickeln.
Die umgesetzten Änderungen im Zuge der abgeschlossenen Weiterentwicklung der Armee (WEA) per Ende 2022 haben sich bewährt. Die WEA diente dazu, die Bereitschaft der Armee zu erhöhen, die Ausbildung und Ausrüstung zu verbessern sowie die regionale Verankerung der Streitkräfte zu stärken. Die Sicherung der Bestände der Armee sowie weitere Herausforderungen auf Grund des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels mitsamt den sich veränderten Bedrohungsformen und der überstandenen Gesundheits- und Energiekrisen verlangen nach weiteren gesetzlichen Anpassungen im Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (MG1), in der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee vom 30. März 1949 (VBVA2) und in der Armeeorganisation vom 18. März 2016 (AO3; SR 513.1).
Die geschlechterneutrale Sprache ist in den zuvor erwähnten Erlassen noch nicht durchgehend eingeführt, dies soll mit dem vorliegenden Revisionspaket nachgeholt werden.
2 Vernehmlassungsteilnehmerinnen und Vernehmlassungsteilnehmer
Zur Vernehmlassung eingeladen wurden:
• alle 26 Kantone sowie die Konferenz der Kantonsregierungen;
• alle 11 in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien;
• 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete;
• 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft;
• 29 weitere interessierte Kreise.
Die Eröffnung der Vernehmlassung wurde zudem im Bundesblatt vom 22. November 2023 öffentlich bekannt gegeben.
Eine Stellungnahme eingereicht haben:
• 23 Kantone;