Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 31 Seiten
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Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
4 Stellungnahmen zur Vernehmlassungsvorlage (Gesetzesentwurf) und zum erläuternden Bericht
Im Folgenden werden die materiellen Stellungnahmen zum Inhalt des Gesetzesentwurfs oder des erläuternden Berichts dargelegt. Dabei werden die grundsätzlichen Haltungen der Stellungnehmenden ihrem Sinngehalt entsprechend – d.h. teils auch mit anderen Worten – wiedergegeben und zusammengefasst, ohne Rücksicht auf Formulierungsunterschiede zu nehmen. Für den genauen Wortlaut wird auf die von der Bundeskanzlei veröffentlichten Stellungnahmen verwiesen. Auf die bereits unter vorstehender Ziffer 3 aufgezeigten generellen Beurteilungen zur Vorlage (Zustimmung oder Ablehnung mit oder ohne Änderungsanträge/-n) wird nicht mehr eingegangen.
4.1 Im Allgemeinen
23 Kantone (TG, UR, ZH, VS, SG, SH, TI, SZ, BL, FR, GE, BE, AG, AR, LU, OW, VD, NE, GL, ZG, BS, AI, NW) und die RK MZF begrüssen die Revision von Militärgesetz, Verordnung über die Verwaltung der Armee und Armeeorganisation. Damit kann der verschlechterten sicherheitspolitischen Lage in Europa und den neuen Bedrohungsformen Rechnung getragen werden (etwa Cyber War, Einsatz von Drohnen). Die vorgesehenen Gesetzesänderungen zur Stärkung der Betriebskontinuität, die Resilienz von Betrieben und Einrichtungen der Armee, der Schutz militärischer Fernmeldeanlagen sowie die Stärkung der wehr- und sicherheitstechnischen Forschung und Entwicklung wirken der gestiegenen Bedrohung entgegen. Die Entschädigung bei angeordneten Requisitionsmassnahmen (Grundrechtseingriffen) soll präziser formiert werden und es sollen vollumfängliche Entschädigungen (anstelle angemessener) zugesprochen werden. Von Requisitionsmassnahmen und Grundrechtseingriffen sollen Organisationen und Dienste der öffentlichen Sicherheit (Polizeikorps) und der Gesundheit ausgenommen werden.
Die Mitte, FDP und SVP unterstützen die Vorlage umfassend. Umwälzungen geopolitischer, gesellschaftlicher und technologischer Natur bedingen die Anpassung von Armee und Militärverwaltung an neue Realitäten. Die Armee muss mit wirkungsvollen Instrumenten und kompetenten Militärangehörigen auf sich wandelnde Bedrohungsformen und Krisen reagieren können. In Zeiten wachsender internationaler Instabilität ist es angemessen – wenn nicht unabdingbar
– dass der Bundesrat über genügend Handlungsspielraum in Bezug auf die sicherheitspolitischen Instrumente verfügt. Positiv angemerkt wird auch die geplante Förderung der zivil-militärischen Zusammenarbeit, alle Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von zivilem und militärischen Leben sowie die Flexibilisierung der Dienstzeit. Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Stärkung des Business Continuity Managements, der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen und des Schutzes militärischer Telekommunikationseinrichtungen