Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 32 Seiten

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schlagskredite für die verschiedenen Aufgabenbereiche fest. Es signalisiert damit die Bereitschaft, Mittel bis zu diesem Umfang im Rahmen der Budgetbeschlüsse zu bewilligen. Die Zahlungsrahmen stellen eine Obergrenze dar.

2.2 Lage des Agrarsektors

2.2.1 Wirtschaftliche und soziale Situation

Die wirtschaftliche Lage des Agrarsektors wird regelmässig erhoben. Mit der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) des Bundesamtes für Statistik (BFS) wird die Situation des gesamten Agrarsektors erfasst. Die Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten (ZA BH) von Agroscope gibt Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaftsbetriebe und der Bauernfamilien. Letztere zeigt, dass das landwirtschaftliche Einkommen seit 2015 (Reform des Erhebungssystems) kontinuierlich zugenommen hat.2 Gemäss Artikel 5 LwG sollen die ökonomisch leistungsfähigen Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre den Vergleichslohn erzielen können. Zwischen 2015 und 2021 stieg der Anteil der Betriebe, die Arbeitsverdienste über dem Vergleichslohn auswiesen, in der Talregion von 27 auf 46 Prozent, in der Hügelregion von 13 auf 27 Prozent und in der Bergregion von 9 auf 17 Prozent. Damit erreichte ein wesentlicher Anteil der Betriebe den Vergleichslohn. Der Median des Arbeitsverdienstes je Familienarbeitskraft betrug in der Tal-, Hügel- und Bergregion im dreijährigen Mittel jeweils 90, 66 bzw. 58 Prozent des Vergleichslohns.

Die LGR zeigt ebenfalls eine positive Entwicklung des Sektoreinkommens pro Betrieb und Arbeitseinheit, insbesondere weil jährlich die Anzahl der Betriebe und die benötigten Arbeitskräfte abnehmen. Die Anzahl der Betriebe ist seit 2014 jährlich um durchschnittlich 1,5 Prozent zurückgegangen. Die landwirtschaftlichen Jahresarbeitseinheiten nahmen in der gleichen Zeit im Mittel jährlich um 0,7 Prozent ab. Die Strukturentwicklung hat sich gegenüber dem vorangehenden Jahrzehnt vor allem bei den landwirtschaftlichen Arbeitseinheiten wesentlich verlangsamt.

Mit dem Postulat 21.4585 Bulliard hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, einen detaillierten Bericht zur Einkommenssituation der Bauernfamilien vorzulegen. Dieser soll auch einen Vergleich mit den Referenzeinkommen im Sinne von Artikel 5 LwG enthalten. Der Bericht wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2024 vom Bundesrat verabschiedet.

2 Agrarbericht (2022) Wirtschaftliche Situation Einzelbetriebe. Bundesamt für Landwirtschaft, Bern. 10/32