Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 32 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht
2022 236,2 Millionen Franken und ist damit ausreichend dotiert, so dass auf eine Äufnung verzichtet werden kann. Sollte sich entgegen den Erwartungen trotzdem ein Mehrbedarf ergeben, könnte dieser durch eine Umlagerung aus dem Fond de roulement «Investitionskredite» (IK) finanziert werden.
3.3.2 Strukturverbesserungen
Auf Grundlage des 5. Titels des LwG kann der Bund Betrieben der Landwirtschaft sowie der ersten Verarbeitungsstufe Finanzhilfen an Projekte zur Stärkung wettbewerbsfähiger und nachhaltiger Strukturen ausrichten. Finanzhilfen werden von Bund und Kantonen in einer Verbundaufgabe nach Neuem Finanzausgleich (NFA) in Form von Beiträgen (à fonds perdu) gewährt. Der Bund stellt den Kantonen zudem Mittel für rückzahlbare zinslose Darlehen (Investitionskredite) zur Verfügung. Unterstützte Massnahmen nach Artikel 87a LwG sind:
- planerische und bauliche Massnahmen im landwirtschaftlichen Tiefbau: Dazu gehören z.B.
der Entwicklungsprozess ländlicher Raum (ELR), Transport- und Basisinfrastrukturen (Güterwege, Seilbahnen, Wasserversorgung, Elektrizität, Breitbandinternet), Be- und Entwässerungsinfrastrukturen sowie Meliorationen (Landumlegungen, moderne Gesamtmeliorationen);
- Massnahmen im landwirtschaftlichen Hochbau: Dazu gehören Ökonomiegebäude für rau-
futterverzehrende Nutztiere, Bauten zur Aufbereitung, Lagerung und Vermarktung regionaler Erzeugnisse, Massnahmen zur Diversifizierung in landwirtschaftsnahe Tätigkeiten oder weitere Massnahmen zur Förderung einer tier-, landschafts-, klima- und umweltfreundlichen Produktion;
- Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE).
Mit den Strukturverbesserungsmassnahmen sollen auch künftig nachhaltige Infrastrukturen in der Landwirtschaft sowie der nachgelagerten Stufe gefördert werden. Hierzu sollen mittelfristig mehr finanzielle Mittel eingesetzt werden. Ein vom BLW verfasster Bericht «Strategie Strukturverbesserungen 2030+» (SV2030+) vom 4. Mai 202316 zeigt die erwartete langfristige Entwicklung des Finanzbedarfs für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen in zwei Szenarien auf. Für die Beiträge zur Strukturverbesserung besteht demnach ein finanzieller jährlicher Bedarf gegenüber dem langjährigen Mittel (2014-2021, CHF 85 Mio./Jahr) zwischen 125 Millionen bis maximal 141 Millionen Franken (+67%) bis ins Jahr 2030 bzw. zwischen 138 Millionen bis 184 Millionen Franken (+118%) bis ins Jahr 2040. Für die Gewährung von Investitionskrediten aus dem Fonds de Roulement beträgt der Bedarf zwischen 390 und 393 Millionen Franken (+34%) bis ins Jahr 2030 bzw. zwischen 415 und 426 Millionen Franken (+46%) bis ins Jahr 2040. Langfristig grösster Mehrbedarf besteht bei den Massnahmen der landwirtschaftlichen Transportinfrastrukturen und zur Steuerung des Bodenwasserhaushalts sowie bei den Massnahmen zur Förderung einer tier-, landschafts-, klima- und umweltfreundlichen Produktion. Im Infrastrukturbereich hat sich aufgrund von Unterinvestitionen in der Vergangenheit ein umfassender Sanierungsbedarf angestaut. Im Rahmen der AP22+ hat das Parlament zudem die Grundlage für Investitionshilfen für neue umweltfreundliche Verfahren, Technologien und Maschinen geschaffen. Die EFK hat zudem in einem Prüfbericht darauf hingewiesen, dass das BLW seine Bestrebungen weiter verstärken sollte, um sicherzustellen, dass die Strukturverbesserungsprojekte im Einklang mit den Umweltzielen Landwirtschaft, insbesondere im Bereich der Biodiversität, umgesetzt werden17.
Im Zahlungsrahmen 2026-2029 ist daher ab 2026 eine schrittweise lineare Erhöhung der finanziellen Mittel für Beiträge à fonds perdu vorgesehen. Der Aufbaupfad orientiert sich am konservativen Szenario des künftigen Mittelbedarfs für das Jahr 2030 von 125 Millionen Franken für die Strukturverbesserungen gemäss Bericht SV2030+. Der schrittweise Aufbaupfad geht von einem jährlichen Anstieg von jeweils 7,5 Millionen Franken aus. Gegenüber dem Finanzplan 2026 ist 2027 eine Zunahme von insgesamt gut 10 Millionen Franken erforderlich, weil ab
16 Siehe: https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/instrumente/laendliche-entwicklung-und-strukturverbesserungen.html -> Dokumentation
17 EFK, Prüfung der Subventionen für Strukturverbesserungen im Tiefbau, Bundesamt für Landwirtschaft (PA 21300) 19/32