Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 32 Seiten

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Tabelle 6: Zahlungsrahmen 2026-2029 im Überblick

(in Mio. CHF, mit Rundungs- WR differenzen) VA2024 FP2025 2026 2027 2028 2029 Total 25-29 Produktionsgrundlagen 138,8 146,0 155,8 164,4 172,9 180,5 +5,9%674

Produktion und Absatz 544,5 544,5 538,7 538,2 537,2 536,2 -0,4%2151

Direktzahlungen 2757,2 2751,8 2725,6 2716,6 2708,0 2700,4 -0,5% 10 851

Total 3440,4 3442,3 3420,1 3419,1 3418,1 3417,1 -0,2% 13 676 WR: Wachstumsrate

3.3 Zahlungsrahmen für Produktionsgrundlagen

Der Zahlungsrahmen für die Produktionsgrundlagen umfasst Massnahmen, welche der Sicherung der Grundlagen einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion dienen. Insbesondere Massnahmen zur Verbesserung der Produktivität und für Anpassungen an den Klimawandel sowie die Reduktion der unerwünschten Auswirkungen auf die Umwelt sollen verstärkt unterstützt werden. Die in den Jahren 2026–2029 eingesetzten Mittel steigen gegenüber 2024 an, weil mehr Mittel für die Strukturverbesserungen und das Risikomanagement, die Pflanzenzüchtung, die Kompetenz- und Innovationsnetzwerke «Nutztiergesundheit» und «Pflanzenzüchtung» und das Beratungswesen für den nachhaltigen Pflanzenschutz eingesetzt werden sollen. Hinzu kommen die Mittel für die Pflanzenzüchtung und den nachhaltigen Pflanzenschutz, die in den Funktionsaufwand von Agroscope verschoben werden sollen. Diese Mehraufwendungen sollen grösstenteils mit einer Senkung der Kredite Direktzahlungen, Qualitäts- und Absatzförderung sowie Beihilfen Pflanzenbau kompensiert werden. Auf eine Äufnung der beiden Fonds de roulement IK und Betriebshilfe soll verzichtet werden.

Tabelle 7: Geplante Ausgaben im Zahlungsrahmen Produktionsgrundlagen (674 Mio. CHF)

(in Mio. CHF, mit Rundungsdifferen- VA2024 2026 2027 2028 2029 Total zen)

Risikomanagement 0,0 4,4 5,4 6,4 6,4 22,6

Strukturverbesserungen 87,0 94,6 102,2 109,8 117,4 424,1

Pflanzen- und Tierzucht 40,4 45,0 45,0 45,0 45,0 180,0

Beratungswesen 11,3 11,7 11,7 11,7 11,7 46,9

Total 138,8 164,3 172,9 181,4 189,0 673,6

3.3.1 Risikomanagement

Im Rahmen der AP22+ wird der 4. Titel im LwG geändert. Neu heisst er «Betriebliches Risikomanagement» und umfasst die Kapitel Betriebshilfe, Umschulungsbeihilfen und Beiträge zur Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen.

Mit der Umsetzung der AP22+ wird ab 2025 während 8 Jahren über den Kredit «Risikomanagement» neu die Prämienverbilligung von Ernteversicherungen finanziert. Wie mit der AP22+ beschlossen, werden sukzessive mehr Mittel eingesetzt. Sie steigen bis auf 6,4 Millionen Franken an und sollen dann auf diesem Niveau weitergeführt werden. In der Periode 2026- 2029 sind insgesamt 22,6 Millionen Franken geplant. Diese Mittel werden im Zahlungsrahmen Direktzahlungen kompensiert.

Soziale Begleitmassnahmen nach der Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV, SR 914.11) werden in Form von zinslosen Darlehen für die Betriebshilfe ausgerichtet. Die Darlehen werden eingesetzt um eine unverschuldete finanzielle Bedrängnis abzufedern (Betriebshilfe), um bestehende verzinsliche Schulden abzulösen (Umschuldung) oder die frühzeitige Betriebsaufgabe zu erleichtern. Dieses Instrument soll weiterhin bestehen bleiben. Der Fonds de roulement für diese Massnahmen betrug per Ende