Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 32 Seiten
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noch strukturelle Defizite in Milliardenhöhe auf. Bundesrat und Parlament werden zu gegebener Zeit die nötigen Bereinigungsmassnahmen beschliessen müssen.
2.5 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Vor dem Hintergrund der Absenkpfade Pflanzenschutzmittelrisiken und Nährstoffverluste sollen die Pflanzenzüchtung und der nachhaltige Pflanzenschutz stärker unterstützt und damit die Motionen 20.3919 und 21.3832 umgesetzt werden (Ziff. 3.3.5). Insbesondere wird geprüft, ob zusätzliche Mittel für die Pflanzenzüchtung, die Agrarforschung und den Wissenstransfer in die Praxis eingesetzt werden sollen.
2.6 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 202011 zur Legislaturplanung 2019– 2023 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 202012 über die Legislaturplanung 2019– 2023 angekündigt. Im Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik hält der Bundesrat fest, dass es aus zeitlichen Gründen nicht machbar ist, den nächsten Reformschritt mit der Zahlungsrahmenperiode 2026-2029 zu verknüpfen, weil dies bedingen würde, dass bereits Anfang 2023 eine entsprechende Vernehmlassung durchgeführt worden wäre. Aufgrund dieser zu engen Fristen sollen die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen für die Periode 2026–2029 ohne Gesetzesrevision festgelegt werden. Die nächste agrarpolitische Etappe sollte daher sinnvollerweise in der Zahlungsrahmenperiode 2030-2033 umgesetzt werden.
3 Ausgestaltung der drei Zahlungsrahmen 2026-2029
3.1 Bisherige Entwicklung
3.1.1 Zuordnung der Agrarausgaben zu den einzelnen Zahlungsrahmen
Die Ausgaben für die Landwirtschaft wurden in der letzten Vierjahresperiode (2022-2025) in die drei Zahlungsrahmen «Produktionsgrundlagen», «Produktion und Absatz» und «Direktzahlungen» gemäss den agrarpolitischen Instrumenten aufgeteilt. Diese Struktur und die Zuordnung der Kredite zu den drei Zahlungsrahmen sollen beibehalten werden.
Die meisten Massnahmen des LwG werden durch die drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen abgedeckt. In Tabelle 2 sind die einzelnen Massnahmen den Zahlungsrahmen zugeordnet.
Tabelle 2: Bisher innerhalb der drei Zahlungsrahmen finanzierte Massnahmen
Zahlungsrahmen Budget 2024 Massnahmen
(in Mio. CHF)
ZR Produktionsgrundlagen 138.8
Strukturverbesserungen 87.0 Beiträge für Bodenverbesserungen, landwirtschaftliche Gebäude und Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE) Risikomanagement 0.0 Beiträge an Prämien von Ernteversicherungen (ab 2025) Pflanzen- und Tierzucht 40.4 Beiträge zur Förderung der Pflanzen- und Tierzucht
11 BBl 2020 1777
12 BBl 2020 8385 14/32