Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 32 Seiten
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diesem Jahr die Entnahme von 2 Millionen Franken aus dem Fonds de roulement entfällt und aus dem Voranschlag 2023 eine Senkung der Mittel ab 2026 um 0,5 Prozent vorgesehen war (siehe Ziff. 2.4). Die kontinuierliche Erhöhung soll die nötige mittelfristige Planungssicherheit für die Kantone und die Landwirtschaft schaffen. Entsprechende Projekte haben einen längeren planerischen Vorlauf und müssen von Projektträgern und Kantonen kofinanziert werden. Zudem kann mit einer schrittweisen Aufstockung des Kredits sichergestellt werden, dass für den Ausbau von Massnahmen zur Stärkung von umweltfreundlichen Verfahren, Technologien und Maschinen ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Die Erhöhung der Mittel soll im Kredit Direktzahlungen kompensiert werden.
Der zu erwartende Mehrbedarf an Investitionskrediten kann in dieser Zahlungsperiode mit der vorhandenen Liquidität aus dem Fonds de roulement finanziert werden. Dieser verfügt derzeit (Stand Ende 2022) über ein Umlaufvermögen von rund 2,55 Milliarden Franken und eine Liquidität von 328 Millionen Franken (Stand Ende 2022). Im Jahre 2022 bewilligten die Kantone Investitionskredite im Betrag von 318,5 Millionen Franken. Es braucht deshalb keine weitere Äufnung in dieser Zahlungsrahmenperiode.
3.3.3 Pflanzen- und Tierzucht
Mit dem Kredit «Pflanzen- und Tierzucht» will der Bundesrat ab 2026 mit 45 Millionen Franken pro Jahr die Zucht von Nutztieren, die Erhaltung der genetischen Ressourcen und Vielfalt von Schweizer Nutztierrassen und Nutzpflanzen, die Massnahmen zur Erfüllung des Internationalen Vertrags vom 3. November 200118 über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sowie die Pflanzenzüchtung fördern.
Die Mittel für die Tierzucht und Nutztiergesundheit betragen 34,8 Millionen Franken. Im Bereich Tierzucht werden sie für Massnahmen zur Grundlagenverbesserung wie die Herdebuchführung, Erhebung und Auswertung von zuchtrelevanten Daten und Erhaltung von Schweizer Rassen eingesetzt. Damit wird die Zucht von gesunden, leistungsfähigen, widerstandsfähigen und den natürlichen Verhältnissen des Landes angepassten Zucht- und Nutztieren ermöglicht. Die Erhebung und Auswertung von zuchtrelevanten Daten (inkl. Herdebuchführung) sowie die Zuchtwertschätzung beziehungsweise die genetische Bewertung bilden in der Tierzucht die Grundlagen für eine nachhaltige und standortangepasste Erzeugung tierischer Lebensmittel. Der Bedarf für ein Kompetenz- und Innovationsnetzwerk für Tierzucht wurde im Rahmen der Arbeiten zur «Strategie Tierzucht 2030» aufgezeigt. Das Netzwerk für Tierzucht soll über bestehende Mittel im Bereich Tierzucht unterstützt werden. Die Mitfinanzierung des Kompetenz- und Innovationsnetzwerks für Nutztiergesundheit erfolgt ab 2025 über eine Umlagerung von einer Million Franken aus dem Kredit Entsorgungsbeiträge.
Die Mittel im Bereich Erhaltung der genetischen Vielfalt und der pflanzengenetischen Ressourcen (4,3 Mio. CHF) werden für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans «Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft» eingesetzt.
Mit der Umsetzung der AP22+ ab 2025 werden 2 Millionen Franken pro Jahr für die Unterstützung des Aufbaus und Betriebs eines Kompetenz- und Innovationsnetzwerkes für Pflanzenzüchtung (Swiss Plant Breeding Center, SPBC) eingesetzt. Im Moment besteht das SPBC aus einer vertraglich geregelten Zusammenarbeit zwischen ETH, FiBL, Agroscope, Delley Samen und Pflanzen AG und Sativa Rheinau AG. Derzeit wird geprüft, wie die künftige Rechtsform (z.B. Verein, privatrechtliche Stiftung) des SPBC aussehen soll. Die in der kommenden Periode fürs SPBC vorgesehenen Mittel werden so eingesetzt, dass sie unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung des SPBC nachhaltig wirken. Zudem sollen zur Erfüllung der Motionen 20.3919 und 21.3832 die Mittel für die Pflanzenzucht insgesamt erhöht werden (vgl. 3.3.5). In diesem Kontext sollen ab 2026 zusätzliche Mittel für private Züchtungsprojekte ausgerichtet werden. Der Mehrmittelbedarf wird bei den Direktzahlungen kompensiert.
Die um insgesamt 4,6 Millionen Franken höheren Beträge 2026 gegenüber 2024 sind auf folgende Veränderungen zurückzuführen:
18 SR 0.910.6 20/32