Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 32 Seiten

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- Mit der Umsetzung der AP22+ werden ab 2025 die Kompetenz- und Innovationsnetzwerke Pflanzenzüchtung (+1,5 Mio. CHF) und Nutztiergesundheit (1 Mio. CHF) stärker bzw. neu unterstützt;

- Zur Erfüllung der Motion 20.3919 (vgl. Ziff. 3.3.5) sollen private Pflanzenzüchtungsprojekte ab 2026 stärker unterstützt werden (+1 Mio. CHF);

- Ab 2025 läuft die Kreditabtretung im Bereich Pflanzenzucht des BLW an Agroscope aus (1,3 Mio. CHF);

- Hinzu kommt, dass die schwach gebundenen Agrarkredite im Finanzplan 2026 um 0,5 Prozent gekürzt wurden (-0,2 Mio. CHF).

Zusätzlich soll die Pflanzenzüchtung sowie die Forschung und der Wissenstransfers für den nachhaltigen Pflanzenschutz ausserhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen ausgebaut werden (Ziff. 3.3.5).

3.3.4 Beratungswesen

Die landwirtschaftliche Beratung hat zum Ziel, die in der Landwirtschaft tätigen Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit zu begleiten und in ihrer berufsorientierten Weiterbildung zu unterstützen. Sie ist Teil des landwirtschaftlichen Innovations- und Wissenssystems (LIWIS) und fördert den Austausch von Wissen zwischen Wissenschaft, Verwaltung und Gesellschaft einerseits und der Praxis andererseits sowie innerhalb der Praxis selber. Der Bund fördert das Beratungswesen durch Finanzhilfen an die Beratungszentrale AGRIDEA, an überregional tätige, in Spezialbereichen arbeitende Beratungsdienste (z. B. Bienen, Geflügel, Alpwirtschaft) und an die Vorabklärung von innovativen Projekten. Zudem kann er ausgewählte innovative Ideen speziell fördern, indem er Finanzhilfen für Beitragsgesuche gewährt. Die direkte Betriebsberatung liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Zur Verwertung und Austausch von Wissen können voraussichtlich ab 2025 die Vernetzung der Forschung, Bildung und Beratung mit der land- und ernährungswirtschaftlichen Praxis (Art. 118 LwG) und Pilot- und Demonstrationsprojekte (Artikel 119 LwG) unterstützt werden.

Zur Erfüllung der Motionen 20.3919 und 21.3832 sollen die Mittel für die Vernetzung von Forschung, Bildung und Beratung mit der Praxis erhöht werden (vgl. 3.3.5). In diesem Kontext sollen ab 2026 zusätzliche Mittel von in der Höhe von 0,5 Millionen Franken an Beratungsprojekte mit dem Schwerpunkt nachhaltiger Pflanzenschutz ausgerichtet werden (vgl. Tabelle 8). Diese Erhöhung soll im Zahlungsrahmen Direktzahlungen kompensiert werden.

3.3.5 Ausbau der Forschung und des Wissenstransfers sowie der Pflanzenzüchtung für den nachhaltigen Pflanzenschutz (Mo. WAK-S 20.3919 und Mo. Schneider Meret 21.3832)

Das Parlament hat mit der Pa.Iv. 19. 475 für die Absenkpfade für Pflanzenschutzmittelrisiken und Nährstoffverluste anspruchsvolle Ziele vorgegeben, die bis 2027 bzw. 2030 zu erreichen sind. Mit der Motion WAK-S 20.3919 wurde der Bundesrat beauftragt, die Voraussetzung und zusätzliche Ressourcen für eine Forschungs- und Züchtungsinitiative zu schaffen. Damit die Ziele der Absenkpfade erreicht werden können, braucht es eine stärkere Unterstützung der Agrarforschung für den nachhaltigen Pflanzenschutz und der Pflanzenzüchtung. Ebenfalls wurde mit der Motion Schneider Meret 21.3832 der Bundesrat beauftragt, Projekte mit Schwerpunkt Prüfung und Anbau von robusten bzw. resistenten Sorten vermehrt zu unterstützen.

Wenn man die Risiken von PSM senkt, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln einschränkt und Wirkstoffe verbietet, soll die Inlandproduktion nicht geschwächt werden. Dazu muss ein ausreichender Schutz der Kulturen nachhaltig gewährleistet werden können. In den letzten Jahren wurden jedoch zahlreiche Bewilligungen von Pflanzenschutzmitteln zurückgezogen und direktzahlungsberechtigte Betriebe dürfen keine Pflanzenschutzmittel mit erhöhten Risikopotential mehr einsetzen. Gleichzeitig haben die zunehmende Globalisierung der Märkte und die steigenden Temperaturen die Verbreitung und Etablierung von neuen Schadorganismen 21/32