Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 32 Seiten

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Inflation und die Zinsen normalisieren und graduell wieder ihren langfristigen Trendwerten nähern.

Tabelle 1: Volkswirtschaftliche Eckwerte vom Juni 2023

in % 2023 2024 2025 20262027

BIP-Wachstum (real, saison- und

1,1 1,5 1,9 1,5 1,5 Sportevent-bereinigt)

Teuerung Konsumentengüter (LIK) 2,3 1,5 1,2 1,0 1,0 Arbeitslosenquote 2,0 2,3 - - -

2.4 Finanzpolitische Rahmenbedingungen

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die schwach gebundenen Ausgaben – die rund ein Drittel der Gesamtausgaben ausmachen –, ab dem Voranschlag 2024 und in den Finanzplanjahren 2025-2027 um 2 Prozent zu kürzen. Damit soll der Bundeshaushalt um rund 500 Millionen entlastet werden. Die Agrarausgaben sind weitgehend von dieser Kürzung betroffen, ausser die gemäss LwG stark gebundenen Milchzulagen.

Im Hinblick auf die nächste Legislatur hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. März 2023 die Zielwachstumsraten für die mehrjährigen Finanzbeschlüsse verabschiedet. Zu Beginn der neuen Legislaturperiode 2024-2027 wird der Finanzplan aktualisiert. Der Legislaturfinanzplan 2025-2027 fungiert als Anhang zur Legislaturplanung. Dieser zeigt auf, wie gross der Finanzbedarf für die in der Legislaturperiode vorgesehenen Vorhaben ist.

Über mehrjährige Finanzbeschlüsse wird rund ein Viertel der Ausgaben des Bundes gesteuert. Namentlich sind das die Bereiche Bildung und Forschung, Armee, internationale Zusammenarbeit, Agrarpolitik, regionaler Personenverkehr, Umwelt und Kultur.

Die finanziellen Aussichten bleiben angespannt, mit strukturellen Defiziten in den Finanzplanjahren 2025-2027. Die Festlegung der Zielwachstumsraten gibt Bundesrat und Parlament die Gelegenheit, die politischen Prioritäten der anstehenden Legislatur 2024–2028 zu setzen. Eine klare Priorität setzt der Bundesrat gemäss Auftrag des Parlaments bei den Armeeausgaben. Sie sollen in den nächsten Jahren mit gut 5 Prozent pro Jahr wachsen und bis im Jahr 2035 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts erreichen. Auch der Umweltbereich geniesst eine hohe Priorität, namentlich im Bereich Biodiversität. Nach einem temporären Rückgang im Jahr 2024 ist in allen Bereichen ausser der Landwirtschaft wieder ein positives Wachstum vorgesehen. Der durchschnittliche Rückgang der Ausgaben in der Landwirtschaft um 0,1 Prozent pro Jahr liegt jedoch unter dem erwarteten Strukturwandel von jährlich rund 1,5 Prozent (2017/2022). Für die Ausgaben innerhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029 wurde bei einer Teuerungsannahme von jährlich 1% folgende Gesamtsumme festgelegt:

Ausgabenbereich 2025 2026 2027 2028 2029 Total 25-29 (Mio. CHF)

Landwirtschaft und 3443 3426 3426 3426 3426 13’704 -0.1% Ernährung (-0.5%) (0.0%) (0.0%) (0.0%) / Jahr

Es handelt sich bei den Zahlungsrahmen um Obergrenzen. Ob sie tatsächlich ausgeschöpft werden können, hängt von der weiteren Entwicklung des Bundeshaushaltes ab.

Die Schuldenbremse nach Artikel 126 BV verlangt im Wesentlichen, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht hält. Bundesrat und Parlament sind folglich verpflichtet, einen jährlichen Voranschlag zu beschliessen, der diesen verfassungsmässigen Vorgaben entspricht. Die mit der vorliegenden Botschaft beantragte Fortführung der landwirtschaftlichen Ausgaben in der bisherigen Höhe stimmt mit dem vom Bundesrat verabschiedeten Voranschlag 2024 mit IAFP 2025-27 überein. Die Finanzplanjahre 2025 – 2027 weisen indes