Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 32 Seiten
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2024 zurückzuführen. Im Weiteren hat der Bundesrat am 10. März 2023 im Bereich Landwirtschaft und Ernährung eine jährliche Zielwachstumsrate von -0,1 Prozent in den Jahren 2025- 2029 beschlossen. Zudem werden Mittel in Kredite ausserhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen verschoben. Gegenüber den aktuell geplanten Mitteln in der laufenden Zahlungsrahmenperiode 2022-2025, die die Gesamtsumme der drei Zahlungsrahmen um 1,0 Prozent unterschreiten, beträgt die gesamte Mittelreduktion in den Zahlungsrahmen 2026-2029 noch 1,5 Prozent.
Innerhalb der drei Zahlungsrahmen soll der Zahlungsrahmen Produktionsgrundlagen erhöht werden, um die Produktivität der Schweizer Landwirtschaft langfristig zu stärken. Diese Mittelaufstockung soll bei den Direktzahlungen kompensiert werden. Im Bereich Produktion und Absatz ist eine leicht tiefere Mittelausstattung geplant, weil die Qualitäts- und Absatzförderung und die Beihilfen Pflanzenbau ab dem Voranschlag 2024 aufgrund eines in der Vergangenheit tieferen Mittelbedarfs überproportional gekürzt werden sollen.15
Tabelle 5: Vergleich der Zahlungsrahmen 2026-2029 mit der Vorperiode Zahlungsrahmen Zahlungsrahmen Differenz 2022-2025 2026-2029
(Mio. CHF) Total ∅ pro Jahr Total ∅ pro Jahr
Produktionsgrundlagen 552 138.0 674 168.5 +22.1%
Produktion und Absatz 2 222 555.6 2 151 537.8 -3.2%
Direktzahlungen 11 249 2 812.2 10 851 2 712.8 -3.5%
Total 14 023 3 505.8 13 676 3 419.0 -2.5%
Gemäss der Zielwachstumsrate für die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen beträgt der Plafonds 13,704 Milliarden Franken (vgl. Ziff. 2.4). Die Unterschreitung um 28 Millionen Franken ist einerseits dadurch bedingt, dass 18 Millionen Franken für die Pflanzenzüchtung und den nachhaltigen Pflanzenschutz aus dem Zahlungsrahmen Produktion und Absatz in den Funktionsaufwand von Agroscope verschoben werden sollen. Die übrige Unterschreitung von 10 Millionen Franken (2,5 Mio./a) resultiert aus der innerhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen leicht überproportionalen Umsetzung der Sparvorgaben im Rahmen des Voranschlags 2024.
In der jährlichen Budgetierung werden neue Erkenntnisse von abgeschlossenen Evaluationen berücksichtigt. Zurzeit werden die Biodiversitätsauswirkungen von vier agrarpolitischen Instrumenten (Strukturverbesserungsmassnahmen, Absatzförderung, Versorgungssicherheitsbeiträge, Grenzschutz) evaluiert. Sollte sich zeigen, dass Optimierungsbedarf besteht, wird das WBF dem Bundesrat bis 2024 mögliche Vorschläge unterbreiten.
Im Folgenden werden die geplanten Ausgaben innerhalb der Zahlungsrahmen in den vier Jahren aufzeigt. Während die Mittel für Produktion und Absatz geringfügig für die Kompensation bei der Pflanzenzüchtung sinken, nehmen sie im Zeitverlauf für die Produktionsgrundlagen Strukturverbesserung und Risikomanagement zu und entsprechend bei den Direktzahlungen ab.
15 Die Sparvorgabe des Bundesrates von 2 Prozent auf den schwach gebundenen Ausgaben wurde im BLW überproportional auf der Qualitäts- und Absatzförderung sowie auf den Beihilfen Pflanzenbau vorgenommen. Dadurch konnten andere Kredite von der Sparvorgabe ausgenommen werden. Der tiefere Mittelbedarf bei diesen beiden Krediten führt dazu, dass die Sparvorgabe des Bundesrates ohne Abstriche bei den agrarpolitischen Zielen umgesetzt werden kann. Dieser Entscheid widerspiegelt sich in der Bemessung der Zahlungsrahmen. 17/32