Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 32 Seiten
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• Parlamentarische Initiative (Pa.Iv) 19.475: Die von Parlament und Bundesrat beschlossenen Absenkpfade und Massnahmen zur Reduktion der Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und der Nährstoffverluste werden umgesetzt. Damit die Ziele erreicht werden, müssen auch die Branchen in Selbstverantwortung Massnahmen zur Risiko- bzw. Nährstoffverlustreduktion ergreifen. Der Bund überprüft den Fortschritt bei den Reduktionszielen. Schliesslich wird mit der neuen Mitteilungspflicht für Dünger, Kraftfutter und Pflanzenschutzmittel die Transparenz im Einsatz von umweltrelevanten Hilfsstoffen erhöht. Die entsprechenden Anpassungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe sind ab 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Änderungen des Chemikaliengesetz und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft setzen.
• Agrarpolitik 2022+: Die Anpassungen der AP22+ auf Gesetzesstufe (Vorlagen 1-3) hat das Parlament im März 2021 sistiert. Die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2022- 2025 (Vorlage 4) hat es jedoch beraten und beschlossen. Aufgrund des PoB hat das Parlament die Vorlagen 1 und 3 (LwG, TSG) der AP22+ behandelt, jedoch im Bereich der Direktzahlungen auf die wichtigsten Massnahmen fokussiert sowie auf die Anpassung des Gewässerschutzgesetzes verzichtet. Damit werden die primär auf ökologische Ziele ausgerichteten Elemente der Pa.Iv. 19.475 mit wirksamen Massnahmen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich (z.B. befristete Prämienverbilligung von Ernteversicherungen, Stärkung des Sozialversicherungsschutzes, Digitalisierung oder Förderung des Wissensaustauschs) ergänzt. Die sich daraus ergebenden finanziellen Veränderungen sind im vom Bundesrat am 23. August 2023 verabschiedeten Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027 bereits abgebildet. Die Änderungen im Bereich des bäuerlichen Bodenrechts (Vorlage 2) wurden von der AP22+ entkoppelt. Mit der Motion WAK-S 22.4253 soll der Bundesrat beauftragt werden, gewisse Aspekte des bäuerlichen Bodenrechts unter Einbezug von Fachexperten und Stakeholdern nochmals fundiert zu prüfen und zu diskutieren, eine angepasste Vorlage auszuarbeiten und diese als eigenständiges Geschäft dem Parlament zu unterbreiten.
• Zukünftige Politik für eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft: Um die Ziele im Zeithorizont 2050 gemäss PoB zu erreichen, bedarf es über die Pa.Iv. 19.475 und die AP22+ hinausgehende Anstrengungen. In den ersten beiden Etappen gibt es kaum Massnahmen, die die strategische Stossrichtung «nachhaltigen und gesunden Konsum begünstigen» bzw. das Handlungsfeld «Transparenz und Kostenwahrheit erhöhen» unterstützen. Zudem sind die Vereinfachung und mehr Selbstverantwortung wichtige Themen. Das Parlament hat den Inhalt des PoB zur Kenntnis genommen und dem Bundesrat mit der Folgemotion 22.4251 «Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts» dem Bundesrat den Auftrag erteilt, die vorgelegte Strategie zu konkretisieren und dem Parlament bis 2027 eine Botschaft vorzulegen. Diese nächste Etappe ist frühestens zusammen mit der Zahlungsrahmenperiode 2030- 2033 umsetzbar. Der zeitliche Spielraum, der sich dadurch ergibt, eröffnet Chancen für weitere selbstverantwortliche Schritte der Branchen. Im Rahmen der Ausarbeitung der Vernehmlassungsunterlage (Zeitraum 2025/2026) wird der Bundesrat Zwischenbilanz ziehen, wo der Sektor bezüglich Zielerreichung steht und in Abhängigkeit davon dem Parlament einen Massnahmenvorschlag unterbreiten. Mit diesem Vorgehen kann sichergestellt werden, dass ein nächster Reformschritt in Kenntnis der Wirkung der bisher beschlossenen Massnahmen erfolgt.
Mit seinen Beschlüssen hat sich das Parlament für den Zeitraum 2026-2029 für Stabilität bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen ausgesprochen. Der Land- und Ernährungswirtschaft soll die nötige Zeit zur Verfügung gestellt werden, damit sie sich an die mit der Pa.Iv. 19.475 und AP22+ geänderten Rahmenbedingungen anpassen und die beschlossenen Massnahmen des Bundes und zusätzlichen Aktivitäten der Branche umsetzen kann. Zudem erfolgt die Umsetzung der Pa.Iv. 19.475 und der AP22+ schrittweise bis 2025. Die Massnahmen entfalten ihre Wirkung erst ab diesem Zeitpunkt. Deshalb soll die Botschaft zu den Zahlungsrahmen für die Jahre 2026 bis 2029 dem Parlament ohne Gesetzesreform vorgelegt werden. Zusammen mit dem Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von 7/32