Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 32 Seiten
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Gemäss Tabelle 12 sollen innerhalb der Zahlungsrahmen 92 Millionen vom Zahlungsrahmen Direktzahlungen in den Zahlungsrahmen Produktionsgrundlagen für Strukturverbesserungen (86 Mio.), Pflanzen- und Tierzucht (4 Mio. für den Ausbau Pflanzenzüchtung) sowie für das landwirtschaftliche Beratungswesen (Finanzhilfen an Projekte und spezifische Beitragsgesuche nachhaltiger Pflanzenschutz; 2 Mio.) verschoben werden.
Für die Pflanzenzüchtung und den nachhaltigen Pflanzenschutz werden zudem 18 Millionen aus dem Zahlungsrahmen Produktion und Absatz in den Funktionsaufwand von Agroscope umgelegt: Für den Ausbau Pflanzenzüchtung sind 14 Millionen und für den Ausbau der Forschung zu nachhaltigem Pflanzenschutz 4 Millionen vorgesehen.
Im Bereich der Pflanzenzüchtung spielt Agroscope aufgrund des vorhandenen Wissens und der Infrastrukturen eine zentrale Rolle. Im Gegensatz zur Tierzucht ist in der Pflanzenzucht das Finanzierungspotenzial von privaten Organisationen weniger ausgeprägt. Dieses Potenzial wird mit dem Kompetenz- und Innovationsnetzwerk SPBC und der Unterstützung privater Züchtungsprojekte weitgehend ausgeschöpft. Um möglichst rasch wesentliche Fortschritte zu erzielen, sollen deshalb die Aktivitäten vor allem bei Agroscope verstärkt werden.
Die damit verbundenen Arbeiten des BLW sollen mit den vorhandenen personellen Ressourcen bewältigt werden.
Tabelle 12: Mittelverschiebungen gegenüber dem Voranschlag 2024 mit IAFP 2025–2027 Ausgabenbereich (in 1’000 Fr.) FP2026 FP2027 2028 2029 Total Erhöhung Strukturverbesserung 10 028 17 620 25 212 32 805 85 664
Kredit Strukturverbesserungen gemäss VA2024 84 603 84 603 84 603 84 603 338 412 Kredit Strukturverbesserungen gemäss ZR26-29 94 631 102 223 109 815 117 408 424 077 Aufbaupfad Strukturverbesserungen bis 2023 7 592 15 185 22 777 30 369 75 923
Erhöhung Pflanzenzüchtung und -schutz 4 500 5 500 6 500 7 500 24 000
Kredit Pflanzen- und Tierzucht 1 000 1 000 1 000 1 000 4 000 Kredit Beratungswesen 500 500 500 500 2 000 Funktionsaufwand Agroscope 3 000 4 000 5 000 6 000 18 000
Kompensationen
Kredit Direktzahlungen 11 528 19 120 26 712 34 305 91 664 Kredit Qualitäts- und Absatzförderung 3 000 1 000 2 000 3 000 9 000 Kredit Beihilfen Pflanzenbau 0 3 000 3 000 3 000 9 000
5.2 Auswirkungen auf die Kantone
Die Massnahmen im Bereich der Strukturverbesserungen sind betreffend die Beiträge à fonds perdu eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Die Aufstockung der Mittel auf Stufe Bund erfordern parallel dazu eine entsprechende kontinuierliche jährliche Erhöhung der kantonalen Mittel. Pro Jahr sollen die Mittel des Bundes um 7,5 Millionen Franken zunehmen und von 87 Millionen Franken im Jahr 2025 auf 117 Millionen Franken im Jahr 2029 ansteigen. Ohne ausreichende kantonale Gegenfinanzierung und Personalressourcen können die Massnahme nur in beschränktem Rahmen umgesetzt werden.
5.3 Auswirkungen auf die Landwirtschaft
Die Wirkung der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029 auf die Landwirtschaft wurde von Agroscope mit dem agentenbasierten Sektormodell SWISSland21 abgeschätzt. Das Modell SWISSland optimiert die einzelbetrieblichen Einkommen der rund 2300 Betriebe der zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten unter Berücksichtigung der aktuellen agrarpolitischen
21 Die Modellergebnisse basieren auf dem SWISSland-Referenzszenario [ AGS-Science-Publikation im Herbst 2023 geplant] 29/32