Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 32 Seiten

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Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und andere internationale Organisationen werden nicht dem Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung zugeordnet. Diese Ausgaben sind jedoch im Budget des BLW bzw. von Agroscope enthalten und unterstützen den Landwirtschaftssektor indirekt.

Die Ausgaben ausserhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen sind weiterhin Teil der ordentlichen jährlichen Finanzplanung des Bundes.

3.1.2 Zahlungsrahmenperioden 2018-2021 und 2022-2025

Das Parlament hat am 3. Juni 2021 die Vorlage 4 der Agrarpolitik 2022+ (AP22+), den Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2022–2025, verabschiedet. Gegenüber der Vorperiode 2018-2021 hat es die Marktstützung zu Gunsten der Milch- und Zuckerproduktion um 62 bzw. 28 Millionen erhöht. Da die Vorlagen 2-4 der AP22+ (LwG, TSG und BGBB) sistiert wurden, wurden die Mittel für die Produktionsgrundlagen und die Direktzahlungen ohne die Verschiebung der Mittel für das Risikomanagement, die Kompetenz- und Innovationsnetzwerke sowie für die Pflanzenschutzkontrollen festgelegt. Aufgrund der Verabschiedung der Gesetzesvorlage in der Sommersession 2023 werden die mit der AP22+ vorgesehenen Mittelverschiebungen ab 2025 im Rahmen des Voranschlag 2024 bzw. des Finanzplans 2025–2027 umgesetzt.

Aufgrund dieser Parlaments- und Bundesratsbeschlüsse werden die ursprünglich festgelegten Zahlungsrahmen 2022-2025 für Produktion und Absatz sowie für Direktzahlungen nicht voll ausgeschöpft. Hauptgrund für die gesamthaft geringfügige Unterschreitung um 1,0 Prozent sind einerseits Kreditreste beim Pflanzenbau (Einzelkulturbeiträge) sowie der Qualitäts- und Absatzförderung und andererseits die Umsetzung der Sparvorgabe von 2 Prozent ab 2024 bei den schwach gebundenen Bundesausgaben zur Einhaltung der Schuldenbremse.

Tabelle 4: Zahlungsrahmen und effektive Ausgaben 2018-2021 und 2022-2025

(in Mio. CHF, mit

2018-2021 2022-2025 Rundungsdifferenzen)

BB Effektive und BB Effektive

3.6./16.12.21/ geplante 7.3./5.12.17 Ausgaben

8.12.22 Ausgaben1

Grundlagenverbesserung und Sozial-

massnahmen bzw. Produktionsgrund- 563 531 552 565.3 lagen

Produktion und Absatz 2 038 2 037 2 222.2 2 186.6

Direktzahlungen 11 250 11 243 11 249 11 132.3

Total 13 851 13 844 14 023.2 13 884.2

Differenz zu BB ZR - 0,3 % - 1,0 %

1

Gemäss Staatsrechnung 2022, Bundesbeschlüsse zum Voranschlag 2023 und Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027 des Bundesrats; die geringfügige Überschreitung des BB beim Zahlungsrahmen Produktionsgrundlagen ist auf die Umsetzung der AP22+ in den Voranschlagskrediten zurückzuführen; im Rahmen des Voranschlags 2025 wird der Bundesrat bei Bedarf eine Anpassung des BB beantragen.

3.2 Übersicht über die drei Zahlungsrahmen 2026-2029

Der vorliegende Bundesbeschluss enthält jeweils nur die drei Summen der drei Zahlungsrahmen für die Jahre 2026–2029. Die Aufteilung der Mittel innerhalb der Zahlungsrahmen auf die einzelnen Kredite und die einzelnen Jahre soll nicht Gegenstand dieses Beschlusses sein. Die Erläuterungen zur geplanten Ausgestaltung der einzelnen Zahlungsrahmen sollen jedoch eine nachvollziehbare fundierte politische Beurteilung der Vorschläge ermöglichen.

Die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen nehmen gesamthaft gegenüber der Vorperiode um 2,5 Prozent ab. Dies ist hauptsächlich auf die Kürzungen im Rahmen des Voranschlags