Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 32 Seiten
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ses richesses bei Zuckerrüben) und fehlenden praxiserwiesenen Bekämpfungsmassnahmen aufgrund des Widerrufs der Zulassung bestimmter Pflanzenschutzmittel (z.B. gegen Schädlinge im Raps und im Gemüsebau). Es wäre wichtig, für diesen Zweck gezielte Aufträge oder Projektförderungen finanzieren zu können und so die landwirtschaftliche Praxis situationsbedingt rasch mit fachlich-wissenschaftlicher Beratung und mit praxistauglichen Lösungen für den nachhaltigen Pflanzenschutz zu unterstützen. Aufgrund knapper finanzieller Mittel ist dies jedoch derzeit nur sehr limitiert möglich.
Die zusätzlichen Mittel für die Stärkung der drei oben genannten Handlungsfelder des Bundesrates sollen zu drei Viertel im Zahlungsrahmen Produktion und Absatz und einem Viertel bei den Direktzahlungen kompensiert werden. Die Tabelle 8 gibt einen Überblick über die geplanten Transfers.
Tabelle 8: Geplante Mittelverschiebungen für Innovationen im nachhaltigen Pflanzenschutz Ausbaubereich / Massnahmen Veränderung gegenüber VA2024
(in Mio. CHF, mit Rundungsdifferenzen)
2026 2027 2028 2029 Total
Zahlungsrahmen Produktionsgrundlagen
a. Ausbau Pflanzenzüchtung:
Pflanzen- und
Beiträge zur Förderung der privaten Pflanzenzüchtung und 1 1 1 14
Tierzucht
Sortenprüfung (vgl. Ziff. 3.3.3)
c. Ausbau Wissenstransfer und Innovation:
Beratungs- Finanzhilfen an Projekte und spezifische Beitragsgesuche
0.5 0.5 0.5 0.52
wesen mit Schwerpunkt nachhaltiger Pflanzenschutz (vgl. Ziff.
3.3.4)
Kompensation aus dem Zahlungsrahmen Direktzahlungen 1.5 1.5 1.5 1.56
Aufwände ausserhalb der Zahlungsrahmen Funktionsauf- a. Ausbau Pflanzenzüchtung 2 3 4 514
wand b. Ausbau Forschung im Bereich nachhaltiger Pflanzen- Agroscope 1 1 1 14
schutz Kompensation aus dem Zahlungsrahmen Produktion und Absatz 3 4 5 618
Neben der Züchtung und Selektion von bedarfsgerechten Sorten trägt auch die Vermehrung des Saatguts zur Versorgungssicherheit bei, indem sie die Abhängigkeit von importiertem Saatgut reduziert. Unter dem Dach des Schweizer Saatgutproduzenten-Verbandes swisssem organisieren Vermehrungsorganisationen die Bereitstellung von zertifiziertem Saat- bzw. Pflanzgut von Weizen, Roggen, Dinkel, Triticale, Gerste, Hafer, Kartoffeln, Mais, Eiweisserbsen, Lupinen, Soja sowie Mattenklee und Grassamen. Die Wirtschaftlichkeit der Saatgutvermehrung wird grösstenteils über den Grenzschutz gestützt. Für Kartoffeln, Mais sowie Saatgut von Futtergräsern und -leguminosen werden ergänzend Einzelkulturbeiträge ausgerichtet (vgl. Ziff. 3.4.4).
3.4 Zahlungsrahmen für Produktion und Absatz
Die Ausgaben im Zahlungsrahmen Produktion und Absatz liegen in den Jahren 2026–2029 auf dem bisherigen Niveau. Es sind nur geringfügige Anpassungen vorgesehen.