Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 32 Seiten

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Tabelle 11: Mittelreduktionen im Kredit Direktzahlungen gegenüber dem VA2024

(in Mio. CHF, mit Rundungsdifferenzen) 2026 2027 2028 2029 Total Eckwerte mehrjährige Finanzbeschlüsse 10.3.23 -14 -14 -14 -14 -54 AP22+: Kompensation Risikomanagement, KINW und

Pflanzenschutzkontrolle (ab 2025) -6 -8 -9 -9 -32 Ausbau Strukturverbesserungen (ab 2026) -10 -18 -25 -33 -86 Ausbau Pflanzenzüchtung und nachhaltiger Pflanzen-

schutz (ab 2026) -1,5 -1,5 -1,5 -1,5 -6

Total -31,5 -41,5 -49,5 -57,5 -178

3.5.1 Versorgungssicherheit

Für die Versorgungssicherheit werden weiter ein Basisbeitrag, ein nach Zonen abgestufter Produktionserschwernisbeitrag und ein Beitrag für die offene Ackerfläche und Dauerkulturen ausgerichtet. Die Bedingungen für die Ausrichtung bleiben unverändert. Die vorgesehenen Mittelreduktionen bei der Versorgungssicherheit werden in erster Linie mit einer Reduktion des Basisbeitrags umgesetzt. Um eine jährliche Beitragsanpassung zu vermeiden, sollen die Beitragsansätze 2026 so festgelegt werden, dass bis 2029 grundsätzlich keine weiteren Anpassungen aufgrund der geplanten Mittelreduktion notwendig werden. Letztere sollen mit einer Reduktion des Übergangsbeitrags aufgefangen werden.

3.5.2 Kulturlandschaft

Zu den Kulturlandschaftsbeiträgen zählen die Offenhaltungsbeiträge, die Hang- und Steillagenbeiträge sowie die Alpungs- und Sömmerungsbeiträge. Die jeweiligen Beitragsansätze sollen unverändert und die Ausgaben stabil bleiben. Die Kulturlandschaftsbeiträge sind weitgehend begrenzt, weil sie flächenbezogen sind und die Flächen für die Offenhaltung und für die Hang- und Steillagen sowie die Sömmerungsfläche grundsätzlich stabil bleiben.

3.5.3 Biodiversität

Die Beitragsansätze für die Biodiversitätsbeiträge sollen grundsätzlich unverändert und die Ausgaben stabil bleiben. Ab 2025 werden die Landschaftsqualitäts- und die Vernetzungsbeiträge in den neuen Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität nach Artikel 76 LwG zusammengeführt. Der Vernetzungsbeitrag ist derzeit in den Biodiversitätsbeiträgen enthalten. Aus diesem Grund sinken die ausgewiesenen Biodiversitätsbeiträge ab 2025 um 116 auf 312 Millionen Franken pro Jahr. Sofern neue Fördermassnahmen bei der Biodiversität eingeführt werden, soll dadurch ausgelöster Mehrbedarf innerhalb der Biodiversitätsbeiträge kompensiert werden. Ebenfalls sollen Zuwächse bei der Beteiligung an einzelnen Fördermassnahmen im Grundsatz innerhalb der Biodiversitätsbeiträge kompensiert werden.

3.5.4 Regionale Biodiversität und Landschaftsqualität

Die bisherigen Landschaftsqualitäts- und Vernetzungsbeiträge werden aufgrund der Beschlüsse zur AP22+ im neuen Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität nach Artikel 76 LwG zusammengeführt. Er umfasst die bisherigen beiden Beitragssummen von 116 Millionen Franken für die Vernetzung und 147 Millionen Franken für die Landschaftsqualität. Für die gesamten Beiträge sind somit 263 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen. Die Ausgaben sollten stabil bleiben, weil die Beteiligungen kaum mehr zunehmen werden.

3.5.5 Produktionssysteme

Die Beitragsansätze für Produktionssystembeiträge sollen unverändert und die Ausgaben stabil bleiben. Sofern neue Programme eingeführt werden, sollen diese zusätzlichen Gelder innerhalb der Produktionssystembeiträge kompensiert werden. Ebenfalls vorgesehen ist, dass Zuwächse bei den einzelnen Programmen im Grundsatz innerhalb der Produktionssystembeiträge kompensiert werden.