Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 32 Seiten
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Tabelle 9: Geplante Ausgaben im Zahlungsrahmen Produktion und Absatz (2 151 Mio. CHF)
(in Mio. CHF, mit Rundungsdifferen- VA2024 2026 2027 2028 2029 Total zen)
Qualitäts- und Absatzförderung 64,4 61,0 63,5 62,5 61,5 248,5 Milchwirtschaft 387,3 385,3 385,3 385,3 385,3 1541,4 Viehwirtschaft 6,0 5,9 5,9 5,9 5,9 23,7 Pflanzenbau 86,9 86,4 83,4 83,4 83,4 336,7 Total 544,5 538,7 538,2 537,2 536,2 2150,3
3.4.1 Qualitäts- und Absatzförderung
Im Kredit Qualitäts- und Absatzförderung sollen für die Jahre 2026-2029 jährlich gut 60 Millionen Franken eingestellt werden. In den letzten Jahren war in diesem Kredit regelmässig ein Kreditrest angefallen (3 bis 6 Mio. CHF). Dies soll durch entsprechende Kürzungen im VA 2024 und eine Kompensation für die Pflanzenzüchtung und den nachhaltigen Pflanzenschutz im Rahmen dieser Vorlage korrigiert werden. Die Kürzung der Mittel hat deshalb nur geringfügige Auswirkungen auf den Umfang der Unterstützung in diesem Bereich.
3.4.2 Milchwirtschaft
Im Milchbereich sollen weiterhin drei verschiedene Zulagen ausbezahlt werden:
• die Verkehrsmilchzulage von 5 Rappen je Kilogramm Milch (Art. 40 LwG und Art. 2a MSV);
• die Verkäsungszulage, die sich aus der Differenz von 15 Rappen je Kilogramm verkäster Milch abzüglich der Verkehrsmilchzulage ergibt (Art. 38 LwG) und
• der Zulage für Fütterung ohne Silage von 3 Rappen je Kilogramm verkäster Milch (Art. 39 LwG).
Insgesamt sollen jährlich wie bisher 385 Millionen Franken für Milchzulagen eingesetzt werden: Für die reine Verkehrsmilch 76 Millionen, für die Milch, die mit Fütterung ohne Silage produziert wurde 30 Millionen sowie für die verkäste Milch 279 Millionen. Die Zulage für Verkehrsmilch wird im Zusammenhang mit der Aufhebung der Ausfuhrbeiträge gemäss «Schoggigesetz» seit 2019 an die Milchproduzentinnen und -produzenten ausbezahlt. Ein Teil der Zulage für die verkäste Milch wird als Verkehrsmilchzulage ausgezahlt (90 Mio.). Effektiv ausgerichtet werden folglich als Verkehrsmilchzulage 166 Millionen (davon 90 Mio. an die verkäste Milch), 189 Millionen als Verkäsungszulage und 30 Millionen für die Zulage für die Fütterung ohne Silage.
3.4.3 Viehwirtschaft
Im Bereich Viehwirtschaft sollen 5.9 Millionen Franken als Inlandbeihilfen für Schlachtvieh, Fleisch und Eier sowie als Verwertungsbeiträge für Schafwolle eingesetzt werden. Eine private Organisation soll weiterhin mittels Leistungsvereinbarung die Vollzugsaufgaben «Überwachung öffentlicher Märkte», «Durchführung von Marktentlastungsmassnahmen», «Neutrale Qualitätseinstufung» und «Kontrolle der Ermittlung des Schlachtgewichts» übernehmen. Für die Vergütung dieser Aufgaben sind seit 2013 ausserhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 6.2 Millionen Franken pro Jahr im Funktionsaufwand des BLW vorgesehen. Diese Mittel sollen auch ab 2026 für diesen Zweck zur Verfügung stehen.
3.4.4 Pflanzenbau
Insgesamt wird von einem konstanten Mittelbedarf im Pflanzenbau ausgegangen. Mit dem Kredit «Beihilfen Pflanzenbau» wird in erster Linie mit der Ausrichtung von Einzelkulturbeiträgen der Anbau von Ackerkulturen gefördert, die unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit als bedeutsam eingestuft werden. Dazu gehören Ölsaaten, Zuckerrüben, Eiweisspflanzen und die Saatgutproduktion von Kartoffeln, Mais sowie Futtergräsern und -leguminosen. Gemäss Artikel 54 LwG gelten bis Ende 2026 befristet höhere Beiträge für den Zuckerrübenanbau. Ver-