Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 32 Seiten

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beitragen. Diese dafür notwendigen Anpassungen der Ausführungsbestimmungen sollen mit Verordnungsanpassungen ab 2026 umgesetzt werden.

1.2 Internationale Entwicklungen

Die schweizerische Volkswirtschaft ist stark in die internationalen Märkte eingebunden. Die Ein- und Ausfuhrwerte pro Kopf gehören weltweit zu den höchsten. Der optimale Zugang zu den internationalen Märkten ist deshalb entscheidend für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz. Auch im Bereich der Landwirtschaft sind funktionierende Handelsbeziehungen für die Schweiz unabdingbar: Der Import von Agrarprodukten und Lebensmittel leistet einen essentiellen Beitrag zur Ernährung unserer Bevölkerung.

Als Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) hat sich die Schweiz verpflichtet, jährlich über ihre bezahlten Subventionen Bericht zu erstatten. Diese Notifikationen werden von den Handelspartnern der Schweiz aufmerksam geprüft. Im internationalen Vergleich verfügt die Schweiz über ein hohes Stützungsniveau der Landwirtschaft.

Mit dem Ukrainekrieg hat die Thematik der globalen Ernährungssicherheit an Bedeutung gewonnen. International haben sich generell die Bemühungen um die langfristige Erhaltung der Ernährungssicherheit verstärkt. Im Rahmen der Vereinten Nationen (UNO) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass dies lediglich mit einer Transformation der Ernährungssysteme gelingen wird. Entsprechend sind viele Staaten daran, ihre nationalen Transformationspfade weiterzuentwickeln und umzusetzen, die sie im Rahmen des Gipfels der UNO über Ernährungssysteme von 2021 kommuniziert haben. Mit seiner Ausrichtung der zukünftigen Agrarpolitik trägt der Bundesrat zu diesen internationalen Bemühungen bei.

In der WTO intensivieren sich die Bestrebungen, die handelsverzerrenden Subventionen zu limitieren und langfristig zu senken. Dadurch könnte ein Beitrag zur Erreichung der SDGs der Vereinten Nationen geleistet werden. Neu sind zudem internationale Diskussionen um negative Effekte von Subventionen, die über die Handelsverzerrung hinausgehen. Im Bereich der Landwirtschaft steht im Moment die Umweltwirkung im Zentrum. So ist im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt ein Ziel vereinbart worden, die biodiversitätsschädigenden Subventionen bis 2030 massgeblich abzubauen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 die Bundesverwaltung damit beauftragt, die Wirkung von acht Instrumenten in der Landwirtschaft, der Waldbewirtschaftung und der Regionalpolitik auf die Biodiversität vertieft zu untersuchen.

Bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik sind die Entwicklungen aus den internationalen Verhandlungen zu berücksichtigen. Wegen den Unsicherheiten bei den relevanten aussenhandelspolitischen Geschäften werden diese im vorliegenden Bericht ausgeklammert. Es soll von der Arbeitshypothese ausgegangen werden, dass bis 2029 keine Auswirkungen von internationalen Abkommen im Agrarbereich spürbar werden. Die vorgeschlagene Mittelverteilung soll deshalb eine möglichst gute Zielerreichung mit dem gegenwärtig geltenden Grenzschutzniveau ermöglichen. Änderungen beim Grenzschutz aufgrund eines aussenhandelspolitischen Abkommens in der Periode bis 2029 würden in einer separaten Vorlage behandelt.

2 Rahmenbedingungen zur Festlegung der Höhe der Zahlungsrahmen

2.1 Gesetzliche Vorgaben

Nach Artikel 6 LwG werden die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Agrarpolitik in Form von Zahlungsrahmen mit einfachem Bundesbeschluss für höchstens vier Jahre bewilligt. Mit den Zahlungsrahmen legt das Parlament die Höchstbeträge der Voran-