Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 32 Seiten

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Pestiziden vom 19. März 2021 (Pa.Iv. 19.475) bilden die mit der AP22+ revidierten Rechtsgrundlagen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Agrarpolitik in den Jahren 2026- 2029.

Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050

Der Bundesrat hat am 28. August 2019 beschlossen, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 auf Netto-Null senken soll und mit der Verabschiedung der langfristigen Klimastrategie der Schweiz am 27. Januar 2021 aufgezeigt, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Mit dem Klima- und Innovationsgesetz, das am 18. Juni 2023 vom Stimmvolk angenommen wurde, wird die Netto-Null-Zielsetzung auch auf Gesetzesstufe verankert und erste konkrete Massnahmen zur Erreichung dieses Zieles umgesetzt. Gemäss Massnahme 2 des Aktionsplans 2021-2023 zur SNE 2030 soll eine Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung ausgearbeitet werden, mit dem Ziel den Beitrag der Landwirtschaft und der Ernährung zu den bundesrätlichen Zielen bezüglich THG- Emissionsreduktion und Anpassung an den Klimawandel zu konkretisieren. Die Bundesämter BLW, BAFU und BLV haben diese Massnahme umgesetzt, indem sie gemeinsam eine Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 erarbeitet und am 5. September 2023 publiziert1 haben. Die Umsetzung dieser Strategie trägt dazu bei, dass die landwirtschaftliche Produktion an die Folgen des Klimawandels angepasst und die Treibhausgasemissionen im Schweizer Ernährungssystem vermindert werden. Die Strategie enthält Grundsätze, Ziele und Stossrichtungen sowie einen Massnahmenplan. Die Ziele stimmen mit jenen des Zukunftsbilds gemäss Bericht zum Postulat zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik (PoB) überein (vgl. oben).

Die Schweizer Landwirtschaft soll bis 2050 mindestens 50 Prozent zum Nahrungsmittelbedarf der Bevölkerung beitragen und gleichzeitig ihre Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um mindestens 40 Prozent reduzieren. Der THG-Fussabdruck der Ernährung pro Kopf soll in dieser Zeit gegenüber 2020 um mindestens zwei Drittel reduziert werden. Der Massnahmenplan umfasst 25 bereits eingeleitete sowie 17 neue Massnahmen in den Bereichen Konsum, Foodwaste, Handelsbeziehungen, Produktionsportfolio, Nährstoffe, Wasser, Boden und Energie.

Da bei den neuen Massnahmen die Ausgestaltung noch offen und zum Teil von politischen Entscheiden abhängig ist, ist eine fundierte Quantifizierung der Kosten und des Nutzens des gesamten Massnahmensets auf Stufe Bund, Kantone und Branche zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Auf Seiten des Bundes sollen Mehraufwände für Grundlagenarbeiten und die Begleitung des Vollzugs mit den bestehenden finanziellen und personellen Ressourcen umgesetzt werden.

Im Transferbereich sollen gestützt auf die aktuell vorliegenden Daten Mittel im Umfang von rund 100 Millionen Franken pro Jahr zielgerichteter zu Gunsten einer Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel und einer Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen eingesetzt werden. Die Finanzierung der Massnahmen soll durch eine Priorisierung im Rahmen der bestehenden Budgets erfolgen. Die Massnahmen sind in der vorliegenden Vernehmlassungsunterlage zum Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 enthalten (vgl. Ziff. 3.3.2 sowie 3.5).

Für kurzfristig notwendige Anpassungen will der Bundesrat den Spielraum auf Verordnungsebene nutzen, um bestehende Massnahmen in Richtung des Zukunftsbildes 2050 weiterzuentwickeln. Handlungsbedarf zeichnet sich insbesondere bei der strategischen Stossrichtung «Resiliente Lebensmittelversorgung sicherstellen» in den Bereichen Erhalt der Produktionsgrundlagen und Anpassung der Land- und Ernährungswirtschaft an den Klimawandel ab. Dazu sollen neben den Direktzahlungsprogrammen vermehrt auch Strukturverbesserungsmassnahmen und die Pflanzenzüchtung sowie der nachhaltige Pflanzenschutz zur Zielerreichung

1 BLW, blw.admin.ch: Nachhaltige Produktion -> Umwelt -> Klimastrategie 8/32