Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 32 Seiten
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Abbildung 2: Modellergebnisse
Unter Berücksichtigung des vom Modell berechneten Strukturwandels steigt das landwirtschaftliche Einkommen pro Betrieb von 65 000 Franken (= Mittelwert 2019/2021) auf 70 000 Franken im Jahr 2026 bzw. 75 000 Franken im 2029. Dies entspricht einem Zuwachs von 7 Prozent bis im Jahr 2026 bzw. von 16 Prozent bis im Jahr 2029. Somit zeigen die Berechnungen, dass die Produktivität der Schweizer Landwirtschaft mit dem vorgeschlagenen Zahlungsrahmen erhalten bleibt und weiterhin eine sozialverträgliche Entwicklung ermöglicht wird.
Mit der verstärkten Unterstützung der Investitionen in Infrastrukturen zur Steuerung des Bodenwasserhaushalts und in landwirtschaftliche Transportinfrastrukturen werden Anpassungen an den Klimawandel erleichtert. Der umfassende Sanierungsbedarf aufgrund der ausgebliebenen bisherigen Investitionen kann verkleinert werden. Zudem wird die stärkere finanzielle Förderung von neuen umweltfreundlichen Verfahren, Technologien und Maschinen positive Auswirkungen auf die Ressourceneffizienz und die Erreichung der ökologischen Zielsetzungen haben.
Die stärkere Förderung der Pflanzenzucht führt zu resistenteren Sorten und zur Entwicklung und Verbreitung von Verfahren für einen nachhaltigeren Pflanzenschutz. Damit kann die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Pflanzenschutzmittelrisiken leisten und gleichzeitig wird die Resilienz des Pflanzenbaus gegenüber Klimarisiken erhöht.
6 Rechtliche Aspekte
6.1 Verfassungs- und Gesetzesmässigkeit
Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den vorliegenden Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 BV. Nach Artikel 6 LwG werden die Mittel als Zahlungsrahmen für jeweils höchstens 4 Jahre bewilligt. Die gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung der Subventionen ist das LwG.