Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 32 Seiten

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Übersicht

Das Parlament hat die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Agrarpolitik in Form von Zahlungsrahmen für höchstens vier Jahre zu bewilligen. Der Bun-

desrat beantragt für den Zeitraum 2026–2029 wiederum drei Zahlungsrahmen mit einer

Gesamtsumme von 13 676 Millionen Franken. Diese Summe liegt 2,5 Prozent unter derjenigen des geltenden Bundesbeschlusses für die Jahre 2022–2025. Das Gesamtein-

kommen des Landwirtschaftssektors bleibt bis 2029 voraussichtlich stabil.

Ausgangslage

Nach Artikel 6 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 werden die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Agrarpolitik in Form von Zahlungsrahmen mit einfachem Bundesbeschluss für höchstens vier Jahre bewilligt. Mit den Zahlungsrahmen legt das Parlament die Höchstbeträge der Voranschlagskredite für die verschiedenen Aufgabenbereiche fest. Es signalisiert damit die Bereitschaft, die vorgesehenen Summen im Rahmen der Budgetbeschlüsse zu bewilligen. Die Ausgaben für die Landwirtschaft unterteilen sich dabei in die drei Zahlungsrahmen «Produktionsgrundlagen», «Produktion und Absatz» und «Direktzahlungen».

Die Agrarpolitik soll in drei Etappen weiterentwickelt werden:

• Die Parlamentarischen Initiativen 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden redu-

zieren» wird seit Anfang 2023 schrittweise auf Verordnungsebene umgesetzt: Mit ambitionierten Absenkpfaden zur Reduktion der Risiken von Pflanzenschutzmitteln und der Nährstoffverluste sollen die direkten Umweltbelastungen weiter gesenkt werden.

• Die zweite Etappe fokussiert mit der Umsetzung der AP22+ auf eine gezielte Verbesse-

rung der ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft. Die Ausführungsbestimmungen wird der Bundesrat voraussichtlich mit dem Verordnungspaket 2024 ab 1. Januar 2025 in Kraft setzen.

• In einer dritten Etappe soll in einer weiterführenden Reform ab 2030 der Fokus verstärkt

auf das gesamte Ernährungssystem gerichtet sein. Ausserdem sollen die internationalen Handelsbeziehungen zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen und die Branchen noch mehr Verantwortung übernehmen. Entsprechend hat das Parlament den Bundesrat mit der Motion 22.4251 beauftragt, bis 2027 eine Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2030 vorzulegen.

Die Botschaft zur nächsten agrarpolitischen Etappe ab 2030 soll dem Parlament zusammen mit dem Bundesbeschluss über die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen für die Jahre 2030 bis 2033 unterbreitet werden. Im Rahmen der Ausarbeitung der entsprechenden Vernehmlassungsunterlage wird der Bundesrat 2026 eine Zwischenbilanz ziehen, wo der Sektor bezüglich der mittelfristigen Ziele (Absenkpfade Pa.Iv. 19.475, SNE 2030) und des langfristig ausgerichteten Zukunftsbildes steht.

Zudem liegen keine parlamentarischen Vorstösse vor, die für die Zahlungsrahmenperiode 2026–2029 eine Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes erfordern. Damit hat sich das Parlament für den Zeitraum 2026–2029 für Stabilität bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen ausgesprochen. Deshalb soll die Botschaft zu den Zahlungsrahmen für die Jahre 2026–2029 dem Parlament ohne Gesetzesreform vorgelegt werden. Für kurzfristig notwendige Anpassungen will der Bundesrat den Spielraum auf Verordnungsebene nutzen.

Zahlungsrahmen für 2026-2029

Auch in der nächsten Vierjahresperiode sollen für die Finanzierung der agrarpolitischen Massnahmen drei Zahlungsrahmen massgebend sein. Dabei ist die Entwicklung der Finanzmittel