Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 32 Seiten
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mehrt auftretende Witterungsextreme und Einschränkungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der EU und der Schweiz dürften zu einem anhaltend knappen Zuckerangebot und damit tendenziell höheren Zuckerpreisen führen. Zudem ist der Zusatz-Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben ebenfalls bis Ende 2026 befristet, insbesondere weil die Direktzahlungsbeiträge für den Verzicht auf Pflanzenschutzmitteleinsatz im Rahmen der Umsetzung der Pa.Iv. 19.475 per 2023 erhöht wurden. Bei den Ölsaaten, aber auch bei den Eiweisspflanzen sind steigende Anbauflächen aufgrund der Branchenziele wahrscheinlich. In den Bereichen Obst und Wein ist ein gleichbleibender Mittelbedarf zu erwarten. Ergänzend zum Kredit Beihilfen Pflanzenbau werden seit 2019 mit dem Kredit «Getreidezulage» knapp 16 Millionen Franken pro Jahr zur Förderung des Getreideanbaus bereitgestellt.
3.5 Zahlungsrahmen für Direktzahlungen
Der Zahlungsrahmen für die Direktzahlungen enthält neue, weitergeführte und auslaufende Beitragsarten zur Förderung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft sowie Übergangsbeiträge zur Sicherstellung einer sozialverträglichen Entwicklung.
Tabelle 10: Geplante Ausgaben im Zahlungsrahmen Direktzahlungen (10 851 Mio. CHF)
(in Mio. CHF, mit Rundungsdifferenz) VA2024 2026 2027 2028 2029 Total Versorgungssicherheit 899 828 828 828 828 3313 Kulturlandschaft 517 517 517 517 517 2069 Biodiversität1 428 312 312 312 312 1247 Regionale Biodiversität und Landschaftsqualität2 147 263 263 263 263 1052 Produktionssysteme 720 720 720 720 720 2879
Ressourceneffizienz; Ressourcenprojekte, Ge- 32 32 32 32 32126
wässerschutzprojekte, In-situ-Erhaltung Übergangsbeitrag 15 54 45 37 29166
Total 2757 2726 2717 2708 2700 10 851
1ohne Vernetzungsbeitrag ab 2025
2in dieser Rubrik sind die Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge enthalten, die bis Ende 2024 noch nach aktueller
Rechtsgrundlage weiterlaufen und ab 2027 in die neuen Beiträge für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität zusammengeführt werden (Artikel 76 LwG neu).
Der Zahlungsrahmen Direktzahlungen liegt tiefer als in der Vorperiode 2022-2025. Dies ist nebst der Querschnittskürzung von 2 Prozent, welche erst in der zweiten Hälfte der Vorperiode zu Mittelreduktionen führt, auch auf Mittelverschiebungen ab 2025 aufgrund der AP22+ sowie die ansteigenden Strukturverbesserungsbeiträge und Beiträge für die Pflanzenzüchtung (vgl. Ziff. 3.3) zurückzuführen. Diese Kürzungen sollen durch eine Reduktion der Versorgungssicherheitsbeiträge umgesetzt werden. Die Mittelreduktionen gegenüber dem Voranschlag 2024 werden in Tabelle 11 ausgewiesen. Mit den zusätzlichen Mitteln im Bereich Strukturverbesserungen soll eine resilientere Lebensmittelversorgung sichergestellt werden; eine Schlüsselrolle spielt dabei der Erhalt der Produktionsgrundlagen (Boden, Wasser, Infrastrukturen, Biodiversität). Das Ziel der Versorgungssicherheit wird mit einer stärkeren Investition zum Beispiel in den Bodenwasserhaushalt langfristig besser und mit einer effizienteren Allokation der finanziellen Ressourcen erreicht als mit flächenbezogenen Beiträgen. Gemeint sind damit Investitionen in die Erneuerung von Drainagen und in Bewässerungsinfrastrukturen, die beide eine resilientere landwirtschaftliche Produktion erhalten und fördern.
Für die Erreichung der Zielsetzungen im Bereich Versorgungssicherheit ist ebenfalls eine verstärkte Unterstützung der Pflanzenzüchtung und des nachhaltigen Pflanzenschutzes wichtig.