Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/85: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz · 30 Seiten

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Vernehmlassungsbericht: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz

kritischen Netzinfrastrukturen in der Schweiz, welche ein hohes Risikopotenzial für die Sicherheit des Landes bergen würde.

Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Bestimmung, welche den Zugang, die Nutzung und die Überwachung im Zusammenhang mit der zentralen Abfragestelle regeln soll (vgl. Art. 18f E-GeoIG), erachten wir (vorbehältlich der künftigen Ausführungsbestimmungen)

grundsätzlich als geeignet, falls sich das Parlament für die Schaffung eines solchen

zentralen Geodaten-Zuganges entscheidet.

AEROSUISSE unterstützt die Vernehmlassungsvorlage grundsätzlich. Bedenken bestehen bezüglich der Landesflughäfen welche als kritische Infrastruktur von der Auskunftspflicht des LKCH auszuschliessen seien.

CARBURA unterstützt die Vernehmlassungsvorlage grundsätzlich. Allerdings seien sensible Bereich wie kritische Infrastrukturen oder Anlagen der Gesamtverteidigung, vor der

Eintragung jeglicher Medien im Leitungskataster zu schützen. Nur so könne ein Missbrauch wirkungsvoll verhindert werden.

Flgh. GE weist darauf hin, dass der Flughafen Genf als kritische Infrastruktur zu qualifizieren sei. Zum Schutz dieser Infrastruktur sei der Flughafenperimeter im Sinne des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und in der unmittelbaren Umgebung von der Auskunftspflicht des LKCH auszuschliessen.

Flgh. ZH weist auf den erforderlichen Schutz der kritischen Infrastruktur innerhalb des im Objektblatt Flughafen Zürich des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt definierten Perimeters (SIL-Perimeter) hin. Aufgrund von Sicherheitsbedenken seien die vom Bundesrat definierten kritischen Infrastrukturen von nationaler Bedeutung von der Datenlieferungspflicht an den LKCH auszunehmen. Zudem seine die erforderlichen Einschränkungen der Nutzungsrechte bei Daten über den Flughafenperimeter zu beachten.

Gaznat unterstützt die Vernehmlassungsvorlage grundsätzlich. Anlagen welche der

Erdgasversorgung der Westschweiz dienten, seien jedoch als kritische Infrastruktur

klassifiziert und würden daher den entsprechenden Schutzstrategien unterliegen. Es sei daher von entscheidender Bedeutung, dass der Zugang zu diesen Daten eng beschränkt werde.

Swisscom unterstützt die Vernehmlassungsvorlage grundsätzlich.

Swissgrid begrüsst die Vernehmlassungsvorlage. Bei einem Grossteil des Schweizer Übertragungsnetzes würde es sich um Freileitungen handeln, welche bereits heute bereits Geodaten nach Elektrizitätsgesetz seien. Für die Planung und die Instandhaltung dieser Infrastruktur seien jedoch weitere Informationen zum Verlauf von Leitungen jeglicher Art von grosser Bedeutung.