Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/85: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz · 30 Seiten

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Vernehmlassungsbericht: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz

5.2 Parteien

SVP anerkennt im Grundsatz, dass ohne Leitungskataster auch in Zukunft die Ver- und Entsorgungsleitungen unterschiedlich dokumentiert und zugänglich bleiben. Dieser Zustand diene weder der Planung von neuen (Bau-)Projekten noch der Sicherheit der Infrastruktur selbst. Die Vorlage biete mit einem einheitlichen Erfassungsmodell einen Mehrnutzen, was im öffentlichen Interesse liege. Eine Zweckerweiterung, insbesondere, falls diese mit einer Rechtsverbindlichkeit des LKCH einhergehen sollte, lehnt die SVP als für die Ablehnung der Vorlage hinreichend ab; Es würden keinerlei, allfällige Beschränkungen des privaten

Eigentums unterstützt. Soweit die SVP die Erfassung bereits bestehender Hausanschlüsse, Leitungen usw. auf privatem Grund unterstützt, würde jegliche Nacherfassung zulasten der privaten Grundeigentümer aufgrund der möglichen Kostenfolgen abgelehnt. Schlussendlich erscheint es der SVP aufgrund der privaten Daten wichtig, dass diese sensiblen Daten nicht öffentlich zugänglich sein werden und hinreichend geschützt werden.

Die SPS begrüsst die vorgeschlagene Ergänzung des Geoinformationsgesetzes zur

Schaffung eines Leitungskatasters Schweiz. Die unterschiedliche Dokumentation und Zugänglichkeit der Ver- und Entsorgungsleitungen in der Schweiz berge potenzielle Risiken für die Sicherheit und Effizienz dieser lebenswichtigen Infrastrukturen. Daher hält die SPS es für wichtig, gesetzliche Grundlagen für einen schweizweiten Leitungskataster zu schaffen.

Die Mitte befürwortet die Schaffung eines schweizerischen Leitungskatasters. Insbesondere wird eine bessere Dokumentation des Untergrunds und die Behebung der Schwächen der aktuellen Situation begrüsst.

5.3 Verbände, Organisationen und weitere interessierte Kreise

Vorliegend werden nur die allgemeinen Rückmeldungen von ACS, KMU-Forum, SSV, SBV, SGB, BPUK, HEV und SIA sowie der Fachverbände (VSE, VSA, SVGW, TNS und

Suissedigital) und der Betreiber Kritischer Infrastrukturen (AEROSUISSE, Flgh. GE,

Flgh. ZH, Swisscom, Swissgrid, CARBURA und Gaznat). Die Rückmeldungen der

übrigen Vernehmlassungsteilnehmenden werden unter den jeweiligen Einzelbemerkungen aufgeführt. Für die detaillierten Informationen wird auf die öffentlich zugänglichen

Originalstellungnahmen verwiesen.5

ACS befürwortet das Grundprinzip eines digitalisierten Leitungskatasters, das der

Vernehmlassungsvorlage zugrunde liegt. Vorbehalte bestehen bezüglich Finanzierung,

Aufwand für die Dokumentation und allfällige Zusammenführung der Daten. Zudem weist ACS darauf hin, dass sehr viele Gemeinden über eigene Leitungskataster verfügten, in die sie finanzielle und personelle Ressourcen investiert hätten. Diese kommunalen

Leitungskataster seien auf die Bedürfnisse der einzelnen Gemeinden zugeschnitten und müssten unabhängig vom LKCH beibehalten werden können. Die Arbeitslast der Gemeinden im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Leitungsdaten dürfe zudem nicht unterschätzt werden.

KMU-Forum unterstützt die Ziele der Vorlage grundsätzlich, spricht sich aber nur unter bestimmten Voraussetzungen für die Einführung eines LKCH aus. Eine der

Grundvoraussetzungen sei der Nutzen für den End-User. Dies bedeutet, dass das

Datenmodell genügend detailliert sein müsse; aggregierte Daten seien für die Planung von Infrastrukturanlagen nicht hilfreich und verursachen den Bauherren einen Mehraufwand bei der Planung. Ausserdem sollte der Zugriff für die End-User einfach und unkompliziert

gestaltet werden. Zudem sei auf eine angemessene Entschädigung der Werkbetreiber zu achten.

SSV weist darauf hin, dass Städte und Gemeinden seit langer Zeit eigene

Leitungsinformationssysteme betreiben und diese erfolgreich einsetzen. Den Nutzen eines

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