Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/85: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz · 30 Seiten
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Vernehmlassungsbericht: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz
GL begrüsst die Vernehmlassungsvorlage grundsätzlich. Die erarbeitete Form der
Organisation und die technische Umsetzung wird als zweckmässig und zielführend
betrachtet. Die Umsetzung als Verbundaufgabe bietet sich an. Bedenken äussert GL
dahingehend, dass bezüglich flächendeckender Daten und Qualität Anforderungen gestellt werden, welche die betroffenen Stellen (Kanton, NetzbetreiberIn, NetzeigentümerIn) heute nicht und in Zukunft nur mit Mehraufwand erfüllen können. Es soll deshalb sichergestellt werden, dass daraus resultierende wesentliche Mehraufwände entsprechend eingeplant und vom Bund abgegolten werden.
GR erachtete es als sinnvoll und zweckmässig, sicherzustellen, dass schweizweit
Informationen zum Leitungskataster in einem einheitlichen Datenmodell zur Verfügung stehen. Insofern wird die Vorlage grundsätzlich begrüsst. Vorbehalte bestehen insbesondere bezüglich des vorgesehenen Organisationsmodells. Die redundante Datenhaltung und die vorgesehene Organisationsform würden zudem hohe Risiken bezüglich der zu erwartenden Kosten beinhalten. Entsprechend sei die Vorlage grundlegend zu überarbeiten. Zudem wird die Verfassungsmässigkeit des Vorhabens bezweifelt.
JU ist seit mehreren Jahren aktiv an der Erstellung eines kantonalen Leitungskatasters beteiligt und war Teil des Pilotprojekts zu diesem Thema der interkantonalen Plattform www.geodienste.ch. In JU wurden mithilfe eines pragmatischen und kollaborativen Ansatzes die Daten der Gemeinden über die Trink- und Abwasserversorgung sowie die Netze der großen Versorgungsunternehmen zusammengeführt. Gestützt auf die gemachten
Erfahrungen stelle JU diverse Probleme in der Vernehmlassungsvorlage fest und lehnt diese daher ab. Insgesamt bestünden Unsicherheiten bezüglich des Inhalts der künftigen
Verordnung. Zudem stünde der Umfang der Aufgaben, die an die Kantone und Gemeinden delegiert werden sollen in einem Missverhältnis zur vorgeschlagenen Finanzierung.
LU begrüsst die Vernehmlassungsvorlage grundsätzlich. Vorbehalte bestehen, da die mit der Vernehmlassungsvorlage verbundenen finanziellen Auswirkungen auf den Kanton Luzern nicht nachvollziehbar und nicht ersichtlich seien. Dies verknüpft mit der Erwartung, dass LU mit der Gesetzesänderung möglichst keine Zusatzkosten erwachsen. LU beantragt daher eine Ergänzung der Vorlage mit Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen und der Möglichkeit, im Nachgang dazu nochmals Stellung nehmen zu können
NE verfügt bereits über einen kantonalen Leitungskataster, welcher sich in Zukunft wohl zu einem Kataster des Untergrunds weiterentwickelt werde. Grundsätzlich wird die Einführung eines LKCH nicht in Frage gestellt. Die konkrete Vernehmlassungsvorlage wird jedoch abgelehnt. Dies insbesondere aufgrund der Ansicht, dass die vom Bund angekündigten finanziellen Belastungen klar unterbewertet und dass die vorgeschlagenen Fristen viel zu ehrgeizig seien, um eine solche Aufgabe auf schweizerischer Ebene durchzuführen. Weiter sei ein LKCH als – vergleichbar wie die amtliche Vermessung – als Verbundaufgabe
auszugestalten.
NW begrüsst die Schaffung eines LKCH grundsätzlich. Vorbehalte bestehen insbesondere betreffend Zusammenspiel mit dem bestehenden kantonalen Leitungskataster, welcher die kantonalen Bedürfnisse weitgehend abdecke. NW hätte sich gewünscht, dass der Bund der Vernehmlassung einen (Vor-)Entwurf der zugehörigen Verordnung beigelegt hätte. Die Regelungen der Verordnung würden einen grossen Einfluss auf die Vollzugsaufgaben der Kantone (und Gemeinden) haben. Diese könnten alleine aufgrund des Gesetzesentwurfes nicht abschliessend abgeschätzt werden, seien aber von grosser Tragweite.
OW lehnt die Vernehmlassungsvorlage und insbesondere die vorgesehene Organisationform ab. OW und rund die Hälfte der Kantone verfügten bereits über einen funktionierenden kantonalen Leitungskataster. Diese würden die kantonalen Bedürfnisse genügend abdecken. Insbesondere Kantonen mit kantonalem Leitungskataster würde der LKCH keinen
Mehrnutzen, sondern vor allem Mehraufwand bringen.