Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/85: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz · 30 Seiten
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Vernehmlassungsbericht: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz
JU fordert eine Präzisierung, dass die Pflicht zur Eintragung in dem nach den Gemeinden gegliederten Verzeichnis den Netzbetreiberinnen und -betreiber auferliegt.
7.12 Artikel 18f
BS erscheint die Identitätsprüfung ungeeignet zur Zugangsgewährung. Zudem wäre
wünschenswert, wenn eine Harmonisierung der Datenverwendung und -veredelung auf nationaler Ebene erzielt werden könnte.
BL weist darauf hin, dass in Grenzkantonen auch ausländische Baufirmen tätig sind und dies beim Zugang berücksichtigt werden müsse. Zudem lasse sich eine Mobiltelefonnummer nicht eindeutig einer Person zuordnen. Der Datendownload sei zu limitieren.
SG fordert zu prüfen und erläutern, ob die Gewährung des Zugangs nicht mit moderneren, sichereren und für E-Government Prozesse durchlässigeren Technologien möglich wäre.
OW hinterfragt, ob die Regelung solcher Beschwerderechte von Behörden auf
Verordnungsstufe, wie sie im erläuternden Bericht angetönt wird, genügt. Auf jeden Fall im GeoIG als Gesetz im formellen Sinn geregelt werden müsste das Beschwerderecht von swisstopo gegen kantonale Verfügungen betreffend Gewährung und Verweigerung des Zugangs zum LKCH im GeoIG.
JU fordert, dass wenn die Verwaltung des Zugangs weiterhin zentralisiert und von den öffentlichen Behörden übernommen wird, muss sie von den Netzbetreibern finanziert werden.
7.13 Ziffer 5.1 – Auswirkungen auf den Bund
BE, BL, IGS, GEOSUISSE und SIA fordern, dass die Erläuterungen dahingehend zu konkretisieren seien, dass für die Kantone ersichtlich wird, mit welchem Bundesbeitrag für Aufbau und Betrieb sie rechnen können. Insbesondere sollen folgende Fragen einfach beantwortet werden können: Gibt es eine Abstufung nach Fläche und/oder Bevölkerungszahl der Kantone? Womit können Kantonen rechnen, die bereits einen LK aufgebaut haben?
TI weist auf die finanziellen Auswirkungen dieser neuen Aufgabe für den Kanton hin. Die daraus resultierenden Kosten seien schwer zu interpretieren, ebenso wie der
Verteilschlüssel, welcher zugunsten der Kantone revidiert werden solle.
SZ fordert eine verbindliche Formulierung bezüglich der vorgesehenen Erhöhung des Globalbudgets von swisstopo für wiederkehrende Betriebskosten. Die Finanzierung dürfe nicht zu Lasten des Kredites der amtlichen Vermessung oder des ÖREB-Katasters
geschehen, da im Bereich amtliche Vermessung bereits heute zu wenig Bundesgelder vorhanden seien. Vorgeschlagen wird daher, dass der Finanzbedarf für den Leitungskataster Schweiz beim Bund mit einer separaten neuen Kreditposition verwaltet wird, da es sich um eine eigenständige Aufgabe handle. FR fordert ebenfalls eine vom Transferkredit amtlichen Vermessung und ÖREB-Katasters unabhängige Finanzierung.
SG fordert die Präzisierung, dass der Finanzbedarf in den ersten Jahren deutlich höher sein werde als in den Jahren 2030-2033. Entsprechend sei zu prüfen, ob die Transferkredite in den Jahren 2028 / 2029 entsprechend erhöht werden können.
OW weist darauf hin, dass bezüglich der Kostenbeteiligung des Bundes verschiedene,
widersprüchliche Angaben gemacht würden.
7.14 Ziffer 5.2 – Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
BPUK kann den ausgewiesenen Ressourcenbedarf nicht nachvollziehen und fordert
detaillierte Kostenschätzungen. BE, BL, TG, GEOSUISSE, IGS und SIA fänden weitere