Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/85: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz · 30 Seiten

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Vernehmlassungsbericht: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz

SG begrüsst die Vernehmlassungsvorlage grundsätzlich. Die vorgeschlagene

organisatorische Umsetzung kann SG jedoch nicht unterstützen. Der LKCH sei als neue Verbundaufgabe so auszugestalten, wie sich die amtliche Vermessung und der ÖREB-Kataster bereits bewährt hätten.

SH begrüsst die Vorlage.

SO begrüsst grundsätzlich, dass ein LKCH erstellt wird und damit einem Bedarf nach einer besseren Dokumentation des Untergrundes nachgekommen werde. Der Bund müsse jedoch seine Kompetenz schonend wahrnehmen und die Verfassungsmässigkeit beachten. Dies sei auch bei der Wahl der Organisationsform zu beachten.

SZ begrüsst die Stossrichtungen und Zielsetzungen der Vernehmlassungsvorlage, sieht bei Details jedoch noch Verbesserungspotential.

TG begrüsst die Einführung eines LKCH.

TI begrüsst die Vernehmlassungsvorlage. Diese habe aus technischer Sicht einen guten Reifegrad und widerspiegele die Anstrengungen, die in den letzten Jahren von allen

Beteiligten unternommen wurden. Die Ausrichtung der Vorlage entspreche auch einem Bedürfnis im TI, wo ein zentraler und einheitlicher Zugang zu den Daten über Unterbauten und Leitungen derzeit nicht möglich sei. Ein Instrument wie der LKCH würde erhebliche Vorteile in Bezug auf Ressourcen und Transparenz während des gesamten Verlaufs eines Bauprojekts auf öffentlichem Grund bringen. Zu beachten seien die finanziellen

Auswirklungen der neuen Aufgabe für den Kanton.

UR befürwortet die Stossrichtungen und Zielsetzungen der Vorlage grundsätzlich. Der bestehende kantonale Leitungskataster dürfe jedoch durch einen LKCH weder funktional noch rechtlich eingeschränkt werden.

VD erachtet die Einführung eines LKCH zwar als notwendig und sinnvoll, lehnt die

Vernehmlassungsvorlage aber in der aktuellen Form ab. In VD sei der Zugang zu Daten der Ver- und Entsorgungsnetze bereits weitgehend erleichtert, es bestehe somit nur ein

begrenzter Mehrwert. Es erscheine daher zwingend, dass die Umsetzung dieses Projekts unter Berücksichtigung der sehr unterschiedlichen Situationen in den Kantonen so einfach wie möglich bleibe. In Bezug auf die Umsetzung würden noch zu viele offene Punkte

bestehen.

VS begrüsst die Vorlage grundsätzlich. Aktuell verfüge der Kanton nicht über eine das ganze Kantonsgebiet umfassende gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Daten über

unterirdische Netze.

ZG ist grundsätzlich mit den Stossrichtungen und Zielsetzungen der

Vernehmlassungsvorlage einverstanden. Vorbehalte bestehen insbesondere betreffend die Organisationsform, insbesondere da schon ein kantonaler Leitungskataster bestehe. Der Bund solle sich bei der Regulierung auf ein Minimum beschränken, damit der zusätzliche Aufwand für die Stakeholder auf allen Ebenen tief bleibe.

ZH ist grundsätzlich mit der Stossrichtung der Vernehmlassungsvorlage einverstanden.

Vorbehalte bestehen, da die Notwendigkeit einer Bundesaufgabe für dieses Anliegen unklar und nicht nachvollziehbar sei. Rund die Hälfte der Kantone, darunter auch der ZH, würden bereits über kantonale Leitungskatasterportale verfügen. Es sei daher ausreichend, die Kantone zu verpflichten, einen Leitungskataster zu betreiben, sich darauf zu beschränken, den zentralen Zugang zu gewährleisten und sich auf einige technische Vorgaben zu

erlassen. Für weitergehende Tätigkeiten würden dem Bund zudem die verfassungsrechtliche Grundlage fehlen. Daher sei das Organisationsmodell insgesamt zu prüfen.