Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/85: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz · 30 Seiten
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Vernehmlassungsbericht: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz
Angaben zur pauschalen Schätzung der anfallenden Betriebskosten der Kantone hilfreich. Insbesondere Angaben wie sich dieser Betrag zusammensetzt resp. was darin alles
enthalten ist (inkl. Personalkosten, Kosten der Gemeinden resp.
Datenverwaltungsstellen).GR, SBS und STV fordern eine grundlegende Überarbeitung der Kostenschätzung. Insbesondere sei genauer abzuschätzen, was die effektiven
Aufwendungen der Kantone und Gemeinden sind und wie damit umgegangen wird, dass einige Kantone bereits in den Leitungskataster investiert haben und andere nicht. Angesichts der Komplexität des Themas und der heterogenen heutigen Situation würden die Kosten als deutlich zu tief beurteilt. LU und UR bemängeln ebenfalls die fehlende Nachvollziehbarkeit der Kostenschätzung. Es sei die Grundlage für die Schätzung der mutmasslichen Kosten für die Kantone sowie Verteilung der Kosten auf die einzelnen Kantone aufzeigen. BS weist darauf hin, dass die Kostenschätzung ziemlich optimistisch und die Berechnungsgrundlagen etwas stark vereinfacht seien. VS erachtet den Finanzierungsvorschlag als zu niedrig
angesetzt und den Bundesbeitrag als nicht ausreichend. Für NE und ZH ist die
vorgeschlagene Kostenteilung nicht akzeptabel. Der LKCH sei ein Vorschlag des Bundes. Dieser müsse daher auch die Kosten dafür tragen. ZH fordert, dass der Bund zumindest die Mehrkosten gegenüber den bereits vorhandenen kantonalen Katastern zusätzlich
mitfinanziert müsste.
AI begrüsst die vorgeschlagene Regelung der Finanzierung. Allerdings sei der
ausgewiesene Ressourcenbedarf in keinster Weise nachvollziehbar und würde in der Höhe bestritten. Die Kantone verfügten alle über mehr oder weniger vollständige Leitungskataster, welche mit einem gewissen Aufwand homogenisiert werden müssten. Dieser sei jedoch überschaubar und falle weit niedriger aus.
ACS hinterfragt bei der Kostenschätzung der für die Gemeinden anfallende Aufwand. Die Arbeitsbelastung der Gemeinden dürfe nicht unterschätzt werden und die Voraussetzungen seien sehr unterschiedlich. UR weist darauf hin, dass aufgrund der lokalen Gegebenheiten der für die Gemeinden geschätzte Aufwand für UR zu tief sei. OW rechnet ebenfalls mit höheren Aufwendungen für die Gemeinden und Netzbetreiber. OW zweifelt zudem, ob betreffend die Finanzierung durch den Bund tatsächlich genügend Mittel zur Verfügung stehen werden.
Geoterra weist darauf hin, dass der LKCH für einige Gemeinden nur einen beschränkten Zusatznutzen biete, insbesondere dann, wenn bereits ein kantonaler Leitungskataster verfügbar sei, der für die Gemeinden mit Kosten verbunden war. Deshalb solle darauf geachtet werden, dass die Einführung von LKCH für die Gemeinden grundsätzlich keine Kostenfolge hat.
AG verlangt Präzisierungen zum durch die Gemeinden geführten Register aller
Netzbetreibenden. Es sei konkret festzulegen, wie die Netzbetreiber erfasst werden, damit ein und dieselbe Eigentümerschaft beziehungsweise Netzbetreibende eineindeutig
beziehungsweise identisch erfasst werde. Die Daten des LKCH sollen mit diesem Register übereinstimmen, was mittels Checkdienst geprüft werden könne.
TI fordert die Übersetzung des Datenmodells in alle drei Amtssprachen.
7.15 Ziffer 6.8 – Datenschutz
BE, GEOSUISSE, IGS und SIA verlangen, dass explizit aufgeführt werden soll, ob das Datenschutzgesetz des Bundes oder jenes der betroffenen Kantone gelte. Zudem sei das Verzeichnis der Netzbetreiberinnen bzw. -betreiber in diesem Kapitel auch zu erwähnen,
zumal darin Namen von natürlichen Personen enthalten seien (Eigentümer privater
Leitungen).