Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/85: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz · 30 Seiten
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Vernehmlassungsbericht: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz
JU merkt an, dass die Verbesserung der Datenqualität nicht innerhalb von sechs Jahren für alle Netze erreicht werden könne. Der Bund müsse daher diese Aufgabe unterstützen.
VD fragt, ob diese Bestimmung sowohl Leitungen betreffe, welche am öffentlichen Netz (Trinkwasserversorgung, etc.) angeschlossen seien wie auch Leitungen von privaten
Netzbetreibern (swisscom, etc.)?
6.12 Art. 43a Evaluation des LKCH
SPS begrüsst ausdrücklich die Evaluation der Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und
Wirtschaftlichkeit des LKCH und die entsprechende Berichterstattung an das Parlament.
6.13 Art. 46a Übergangsbestimmungen für den LKCH
Absatz 1
SO beurteilt die vorgesehenen Fristen als kritisch. Wenn eine Finanzierung der Aufwände nicht vorgesehen wird, werde es auch schwierig die Erhebung, die Digitalisierung und die Nachführung in der vorgesehenen Zeit umzusetzen. Die vorgesehene Finanzierung sei daher zu überdenken.
VSE fordert den Einbezug der Branche sowie der betroffenen Parteien in Bezug auf die Regelung der Übergangsfristen. TG weist auf die zu beachtenden kantonalen
Übergangsfristen zur Einführung eines neuen Geobasisdatensatzes hin.
VD fragt nach einer Schätzung bezüglich des Zeitrahmens für die vollständige Bereitstellung der Geodaten.
Absatz 2
BE, BL, SG, GEOSUISSE, IGS und SIA fordern, dass anstelle der Kann-Formulierung eine verbindliche Anordnung zu wählen sei. Der Bund solle den Aufbau des LKCH abgelten. Zur Gleichbehandlung der Kantone müsse dies auch rückwirkend für jene Kantone erfolgen, die einen Leitungskataster bereits eingeführt haben. UR hinterfragt ebenfalls, weshalb die Bestimmung als «KANN-Formulierung» ausgestaltet sei.
BL, GR, OW und ZG fordern eine fünfjährige Übergangsfrist nach Inkrafttreten der
vorliegenden Vorlage bzw. zwei Jahre nach Genehmigung der Ausführungsverordnungen. Dies, da viele Detailregelungen auf Verordnungsebene erfolgten und diese aktuell noch nicht bekannt seien.
VD fragt, ob es bereits einen voraussichtlichen Zeitpunkt für das Inkrafttreten gebe. Zudem interessieren allfällige Auswirkungen auf die kantonalen Rechtserlasse.
7 Erläuternder Bericht
7.1 Allgemein
VD findet es relevant zu erläutern, weshalb Erdwärmesonden nicht für eine Aufnahme im LKCH berücksichtigt wurden. Es sollte klargestellt werden, ob auch andere Objekte im Untergrund berücksichtigt wurden.
Swissgrid weist darauf hin, dass bereits heute Geodaten erfasst und dem BFE geliefert werden. Bei der Einführung des LKCH sei auf die Nutzung von Synergien zu achten und eine Harmonisierung anzustreben.
OW weist darauf hin, dass in der Vorlage die Datenerfassung für private Leitungen auf Privatgrundstücken als freiwillige Aufgabe aufgeführt werde. Somit entsteht keine
Verpflichtung zu einem Beitrag zur Sicherheit (Unfallgefahr). AI begrüsst, dass private